Auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration stehen Übersetzungen der aktuellen Corona-Regeln in zwölf Sprachen zur Verfügung. Die Texte informieren über das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, Kontaktbeschränkungen, Quarantäne-Pflicht, Freizeit, Sport, Gastronomie, Feiern und vieles mehr: https://hessenlink.de/8AkRf
Allgemeine Informationen, Regelungen, Hinweise zum Thema Impfen und den interaktiven Chatbot zur Beantwortung wichtiger Fragen finden Sie beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unter: https://hessenlink.de/CoronaHMSI
Speziell in Bezug auf Corona-Impfungen bietet der Integrationskompass Videos mit Statements in verschiedenen Sprachen an: https://hessenlink.de/HMSI117
Hier erscheinen auch weitere Informationen.
Auch auf der Webseite der Bundesbeauftragten für Migration und Integration finden Sie allgemeine Informationen zu Corona, Verhalten im Quarantänefall oder zur Impfung in unterschiedlichen Sprachen. Diese werden laufend erweitert und aktualisiert: https://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus
Fragen zu Risikogebieten, Hochrisikogebieten und die Einreise- und Quarantänebedingungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 08.03.2021 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung:
Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Öffnungszeiten / Ansprechpartner). Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.
Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was tatsächlich dringend erledigt werden muss, und was Sie aufschieben können!
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Paare gelten als ein Hausstand. Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.
Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen und einen weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen (ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahre) dringend empfohlen.
Sonstige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zulässig.
Einkaufen:
Geschäfte der Grundversorgung sind geöffnet und unterliegen einer Zutrittssteuerung. Auf die ersten 800 Quadratmeter ist je angefangenen 10 Quadratmetern eine Kundin oder ein Kunde zulässig, darüber hinaus je angefangenen 20 Quadratmetern. Zu diesen Geschäften zählen neben Lebensmitteleinzelhandel z.B. auch Blumenläden und Baustoffhandel oder Baumärkte
Andere Verkaufsstätten des Einzelhandels können mit fester Terminvergabe und der Einhaltung besonderer Hygieneregeln öffnen.
Die Kindertagesbetreuung wird zeitlich wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geöffnet – allerdings aufgrund der Empfehlung der konstanten Gruppen mit teilweise eingeschränkten Betreuungszeiten.
Essen & Trinken:
Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.
In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.
Hotels und Übernachtungsangebote:
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt, lediglich zu notwendigen Zwecken wie beruflichen oder zwingenden familiären Verpflichtungen.
Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Kosmetikstudios oder Massagepraxen können im Rahmen von festen Terminvereinbarungen und unter Einhaltung strenger Auflagen öffnen.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.
Sport:
Freizeit- und Amateursport kann lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen bis zu einer Gruppengröße von höchsten 5 Personen ausgeübt werden.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre können in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet und können bei Einhaltung der Abstandsregeln auch von mehreren Kleingruppen gleichzeitig genutzt werden.
Gottesdienste und Trauerfeiern:
Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Senioren- und Pflegeheime:
In Senioren- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten.
Schutzpflicht:
In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften, in Dienstleistungsbetrieben sowie auf dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Impfungen:
Die Anmeldungen zur Corona-Schutzimpfung folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden.
Für den Transport zum Impfzentrum steht der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung, falls keine private Transportmöglichkeit gegeben ist. Die Anmeldung der Fahrten ist unter 06426 9283 0 oder 06426 9283 23 möglich.
Testungen:
In Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst Görg bietet die Gemeinde Fronhausen die Möglichkeit eines unkomplizierten Schnelltests an. Dieser wird nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerhaus Fronhausen durchgeführt. Telefonische Anmeldung immer mittwochs zwischen 9 Uhr und 12 Uhr unter 06426-9283 23. Durchführung der Tests immer donnerstags zwischen 14 Uhr und 17 Uhr zum telefonisch vereinbarten Termin. Es können keine Testungen für nicht angemeldete Personen durchgeführt werden. Bei Krankheitssymptomen kann dieses Angebot nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Quarantäneanordnung:
Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Informationsangebote:
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
mit dem Impfangebot an alle Personen aus der zweiten Priorisierungsgruppe kommen wir dem Ziel einer weitgehenden Immunität der Bevölkerung immer näher. Die Registrierung dieser Gruppe kann bereits erfolgen, die Impfungen selbst sollen ab 05. März 21 starten. Neben allen Bürgerinnen und Bürgern über 70 Jahre werden jetzt auch Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie Berufsgruppen mit hohem Infektionsrisiko geimpft. Hierzu zählen auch Lehrkräfte von Grund- und Förderschulen, sowie Mitarbeitende in der Kinderbetreuung. Auf der Internet-Seite des Bundesgesundheitsministeriums sind die Voraussetzungen für eine Impfberechtigung benannt.
Die Registrierung erfolgt folgendermaßen:
Telefonisch unter der Nummer 116 117 oder 0611 505 92 888
Sie benötigen ein Ausweisdokument und müssen, falls Sie nicht aufgrund Ihres Alters impfberechtigt sind, die Risikofaktoren bezüglich Beruf, Gesundheitsstand, Erkrankungen oder eines weiteren Expositionsrisikos benennen. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Termin für die erste und zweite Impfung per Post oder Email. Auch die Vereinbarung eines Paartermins ist möglich.
Für den Transport zum Impfzentrum steht der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung, falls keine private Transportmöglichkeit gegeben ist. Die Anmeldung der Fahrten ist unter 06426 9283 0 oder 06426 9283 23 möglich.
Auch für Fahrten zum Einkaufen oder zum Arzt kann der Bürgerbus genutzt werden. Anmeldungen werden dienstags und donnerstags von 10 Uhr bis 12 Uhr unter 0157 8509 1790 entgegengenommen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten, und lassen sich zu Ihrem eigenen und zum Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger impfen.
In Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst Görg bietet die Gemeinde Fronhausen ab dem 11. März 2021 auch die Möglichkeit eines unkomplizierten Schnelltests an. Dieser wird nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerhaus Fronhausen, Bergstraße 1 durchgeführt. Folgende Voraussetzungen gibt es hierfür:
Es handelt sich um einen kostenlosen SARS-CoV-2-Ag-Test (Schnellabstrich)
Bei bestehenden Symptomen kann kein Test in Anspruch genommen werden, in diesem Fall kontaktieren Sie bitte direkt den Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117
Telefonische Anmeldung immer mittwochs zwischen 9 Uhr und 12 Uhr unter 06426-9283 23
Durchführung der Tests immer donnerstags zwischen 14 Uhr und 17 Uhr im Bürgerhaus Fronhausen zum telefonisch vereinbarten Termin
Abrechnung des Tests erfolgt durch die Karin Görg Hauskrankenpflege + mehr GmbH mit der Krankenversicherung
Die vergebenen Termine sind zwingend einzuhalten – bei verspätetem Erscheinen kann kein Abstrich genommen werden
Um auch die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmöglich zu schützen, wird am Samstag, 13.03.21 ein freiwilliger Schnelltest für diese Gruppe angeboten. Die betreffenden Personen werden über den Ablauf gesondert informiert. Natürlich sind die Wahllokale mit Schutzvorrichtungen und Desinfektionsmitteln ausgestattet, allerdings sollten die Wählerinnen und Wähler möglichst vom Angebot der Briefwahl Gebrauch machen.
Da die Beschränkungen des Lockdowns immer noch andauern, und Lockerungen nur verhalten umgesetzt werden können, geraten auch immer mehr Vereine in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb wird das Vereinshilfeprogramm des Landes Hessen für Sportvereine 2021 fortgesetzt. Aber auch andere Vereine, z.B. Musik und Kulturvereine können Fördermittel des Landes beantragen. Zusätzlich hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Mittel aus dem Vereinsförderprogramm für 2021 aufzustocken, um nach den bekannten Kriterien die Zahlungen zu verdoppeln. Ausgenommen sind investive Maßnahmen.
Informationen und wichtige Hinweise erhalten Sie zuverlässig über unsere Homepage. Hier sind stets die neuesten Regelungen und links zu weiteren Informationen zu finden. Gerne können Sie sich mit Fragen oder Anregungen auch telefonisch oder per Mail und Kontaktformular an die Verwaltung wenden, wir stehen zur Verfügung.
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 11.02.2021 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung:
Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten vorab um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter Öffnungszeiten / Ansprechpartner). Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.
Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was tatsächlich dringend erledigt werden muss, und was Sie aufschieben können!
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen. Es gilt weiterhin: Ein Haushalt plus eine weitere Person. Parallel zu den erweiterten Kita- und Schulöffnungen zählen Kinder unter 14 Jahren dabei nicht mit. Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.
Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.
Einkaufen:
Der Einzelhandel bleibt weitgehend geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte der Grundversorgung. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig, sofern die Waren ohne Wartezeit, unter Einhaltung von Abstandsregeln und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen abgeholt werden können.
Die Kindertagesbetreuung wird zeitlich wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geöffnet – allerdings aufgrund der Empfehlung der konstanten Gruppen mit teilweise eingeschränkten Betreuungszeiten.
Essen & Trinken:
Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.
In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.
Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Kosmetikstudios oder Massagepraxen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.
Friseurbetriebe dürfen ab dem 1. März unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen wieder öffnen.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.
Sport:
Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet.
Gottesdienste und Trauerfeiern:
Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Senioren- und Pflegeheime:
In Senioren- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten.
Impfungen:
Die Anmeldungen zur Corona-Schutzimpfung folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden.
Für den Transport zum Impfzentrum steht der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung, falls keine private Transportmöglichkeit gegeben ist. Die Anmeldung der Fahrten ist unter 06426 9283 0 oder 06426 9283 23 möglich.
Schutzpflicht:
In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Quarantäneanordnung:
Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Informationsangebote:
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
das Absinken der Infektionszahlen in den letzten Tagen hat den Erfolg der harten Lock-Down Maßnahmen bestätigt. Allerdings sind die Infektionsraten in Deutschland noch weit entfernt von der angepeilten Zielgröße von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen. Dazu kommen die neuen Varianten des Virus, die nach heutiger Einschätzung noch weit ansteckender sind, als die bisher aufgetretene.
Aus diesen Gründen soll die teilweise Vertiefung und Verlängerung der Maßnahmen den Rückgang der Infektionen unterstützen und beschleunigen. Zum Erfolg beitragen wird sicherlich auch die bereits begonnene Impfkampagne, auch wenn derzeit nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht. Nicht vergessen werden darf bei jeder Kritik an der Bundesregierung und der EU, dass die Entwicklung des Impfstoffs in Rekordzeit nicht zuletzt wegen deren finanzieller und administrativer Unterstützung möglich war. So schwer es auch fallen mag, ist also noch länger unsere Disziplin und Kooperation gefragt, um möglichst sicher und gesund durch die Pandemie zu kommen.
Die hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den anderen Bundesländern beschlossen, die strengen Beschränkungen bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Es gelten folgende Regelungen:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Das gemeinsame Feiern und der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sind untersagt.
Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.
Die Präsenzpflicht im Schulunterricht wurde aufgehoben, Eltern entscheiden selbst über eine eventuelle Betreuungsnotwendigkeit für ihre Kinder.
Ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten existiert nicht, Eltern werden gebeten, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen.
Personen, die aus einem als Risikogebiet eingestuften Land einreisen, haben sich umgehend in Quarantäne zu begeben.
Besucher*innen von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen müssen ein negatives Testergebnis nachweisen.
Der Einzelhandel mit Ausnahme der für die Grundversorgung nötigen Geschäfte bleibt geschlossen.
Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur aus beruflichen Gründen oder bei öffentlichem Interesse unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, ausgenommen im medizinischen Bereich, bleiben geschlossen.
Gastronomische Betriebe dürfen lediglich Liefer- oder Abholservice anbieten.
Im öffentlichen Bereich, Verkaufsstätten und öffentlichen Personenverkehr ist ab sofort ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen (OP-Maske oder Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2).
Mobile Teams des Landkreises führen derzeit Impfungen für Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitende in Kliniken durch. Danach werden Mitarbeitende von Rettungs- und Pflegediensten sowie alle Personen über 80 Jahren geimpft. Die Impfungen folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden.
Für den Transport zum Impfzentrum steht der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung, falls keine private Transportmöglichkeit gegeben ist. Die Anmeldung der Fahrten ist unter 06426 9283 0 oder 06426 9283 23 möglich.
Informationen und wichtige Hinweise erhalten Sie zuverlässig über unsere Homepage. Hier sind stets die neuesten Regelungen und links zu weiteren Informationen zu finden. Gerne können Sie sich mit Fragen oder Anregungen auch telefonisch oder per Mail und Kontaktformular an die Verwaltung wenden, wir stehen zur Verfügung.
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 13.01.2021 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung:
Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder. Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.
Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was tatsächlich dringend erledigt werden muss, und was Sie aufschieben können!
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.
Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.
Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.
Einkaufen:
Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte der Grundversorgung. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig, sofern die Waren ohne Wartezeit, unter Einhaltung von Abstandsregeln und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen abgeholt werden können.
Schulen und Kinderbetreuung:
Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 6. Klasse sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht.
Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
Essen & Trinken:
Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.
In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.
Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.
Gottesdienste und Trauerfeiern:
Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Alten- und Pflegeheime:
In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten.
Sport und Freizeit:
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet.
Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.
Schutzpflicht:
In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Quarantäneanordnung:
Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.
Impfungen:
Mobile Teams des Landkreises führen derzeit Impfungen für Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitenden in Kliniken durch. Danach werden Mitarbeitende von Rettungs- und Pflegediensten sowie alle Personen über 80 Jahren geimpft. Die Impfungen folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden. Weitere Informationen sind unter den unten angegebenen links verfügbar.
Informationsangebote:
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
Die Infektionszahlen im Kreis Marburg-Biedenkopf sind ungebrochen hoch. Die einzige Hoffnung, die Situation zu ändern, besteht darin, Kontakte und Begegnungen auf allen Ebenen und in allen Zusammenhängen zu reduzieren. Um das berechtigte Ziel der Bundesregierung und der Landesregierungen nach Kontaktreduzierung zu unterstützen, wird auch die Gemeindeverwaltung Fronhausen ab diesem Montag, dem 21.12.2020, ihre Türen für Besucher/innen bis nach Neujahr schließen. Nur dringend notwendige unaufschiebbare Angelegenheiten sollen noch erledigt werden können.
Bestehende Terminvereinbarungen mit gemeindlichen Ämtern bleiben bis Weihnachten jedoch bestehen. Zwischen den Jahren sind die Türen dann aber ganz geschlossen. Die Müllabfuhr findet in der kompletten Zeit weiterhin zu den im Abfuhrkalender angegebenen Terminen statt.
Dieser harte Weg ist die einzige Chance, vermeidbare Kontakte zu minimieren. Wir bitten alle Bürger/innen darum, diesen Weg zu unterstützten und freiwillig alle Kontakte zu reduzieren.
Das bedeutet: Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was Sie wirklich noch in diesem Jahr erledigen müssen. Viele Anliegen haben Zeit und sind nicht dringlich. Wir appellieren dringend an alle: Bitte erledigen Sie wirklich nur das, was unbedingt sein muss. Wenn alles gut geht, haben Sie im neuen Jahr bald ausreichend Gelegenheit dazu, ihre Angelegenheiten zu regeln.
Die Online-Terminvereinbarung des Bürgerbüros ist deshalb ab sofort nicht mehr möglich. Dringliche und unaufschiebbare Termine können nur noch telefonisch vereinbart werden.
Das Gleiche gilt für alle Ämter der Gemeindeverwaltung. Wie bisher ist ein Besuch der Verwaltung nur nach Terminvereinbarung bei dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen möglich.
Bürgerbüro / Standesamt / Friedhofsamt sind wie folgt zu erreichen: Montag, den 21.12.2020 bis Mittwoch, den 23.12.2020 und Montag, den 28.12.2020 bis Mittwoch, den 30.12.2020 jeweils in der Zeit von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0 64 26 / 92 83 0
Das Wahlamt ist wie folgt zu erreichen: Das Wahlamt ist in der 52. und 53. Kalenderwoche in der Zeit von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr für die Entgegennahme von Wahlvorschlägen erreichbar. Terminabstimmungen bitte vorab unter der Telefonnummer 0 64 26 / 92 83 0.
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 15.12.2020 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung und Bauhof:
Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:
Die bisherigen Beschränkungen werden fortgeführt, sofern im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Private Treffen dürfen weiterhin nur mit zwei Haushalten, höchstens jedoch mit fünf Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahren bleiben hiervon ausgenommen.
Einkaufen:
Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte können weiter öffnen. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig. Auch der Weihnachtsbaumverkauf ist möglich.
Floh- und Weihnachtsmärkte sind untersagt. Wochenmärkte bleiben geöffnet.
Schulen und Kinderbetreuung:
Schülerinnen und Schüler sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. In den Schulen kann Fernunterricht angeboten werden, eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
Essen & Trinken:
Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.
In der Öffentlichkeit darf ganztägig kein Alkohol mehr getrunken werden.
Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.
Gottesdienste:
Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.
Silvester und Neujahr:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist untersagt. Der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Weihnachten:
Über die Weihnachtstage können – über die bestehenden Kontaktbeschränkungen hinaus – Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstands stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner.
Alten- und Pflegeheime:
In Alten- und Pflegeheimen sind von den Beschäftigten und von Besucherinnen und Besuchern zu jeder Zeit FFP2- oder KN95-Masken zu tragen. Bewohnerinnen und Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden. Das Personal muss regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, auf Corona getestet werden.
Weitere Regelungen:
Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet.
Ab einer Inzidenz von 200 sind von den Gebietskörperschaften härtere Maßnahmen wie bspw. nächtliche Ausgangssperren zu ergreifen.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.
Quarantäneanordnung:
Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
Sie haben die Information erhalten, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden. Hieraus ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR-, als auch einen positiven Antigen-Test.
Ihre Pflichten:
Begeben Sie sich ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft.
Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen.
Sie müssen umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Kontaktdaten ihres jeweiligen Gesundheitsamt finden Sie hier: http://tools.rki.de
Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und kontaktieren telefonisch Ihren Hausarzt.
Auch alle anderen Personen, die in Ihrem Haushalt leben, müssen sich gleichermaßen absondern.
Diese Haushaltsquarantäne gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten bereits selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Verpflichtung kann mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR belegt werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.
Ihre Rechte:
Wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind, erhalten Sie eine Verdienstausfallentschädigung. Bei Arbeitnehmern wird diese durch den Arbeitgeber in Höhe Ihres Netto-Verdienstes ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält seine Aufwendungen nach § 56 IfSG ersetzt. Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Entsprechende Anträge sind auf ifsg-online.de zu stellen.
Sie können sich nach einem positiven Antigen-Test im Rahmen der Krankenbehandlung auf Kosten ihrer Krankenversicherung noch einmal durch PCR-Test auf eine Infektion testen lassen. Entsprechende Teststellen finden Sie unter www.kvhessen.de/coronatests/
Fällt der nach einem Antigen-Test durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Quarantäne entlassen.
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 30.11.2020 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung und Bauhof:
Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.
Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:
Die Spielplätze sind geöffnet. Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.
Zusammenkünfte in Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern sind nur für geschäftliche, berufliche, dienstliche oder schulische Zwecke, sowie Sitzungen und Veranstaltungen politischer Gremien erlaubt. Hierunter fallen explizit auch Zusammenkünfte, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind.
Feuerwehr:
Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.
Sport:
Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet.
Besuch der Alters- und Ehejubiläen:
Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.
Die Hessische Landesregierung betont die Wichtigkeit der Schulen und Kindergärten für die Entwicklung der Kinder. Der Besuch der Einrichtungen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln möglich. Es besteht eine Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse. Weiterhin gilt für alle Einrichtungen das Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.
Quarantäneanordnung:
Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.
Kontaktbeschränkungen:
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit ist bis zum 20. Dezember 2020 der Kontakt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch in Gruppen bis zu 5 Personen. Dazugehörige Kinder bleiben bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren unberücksichtigt.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV, aus dienstlichen, geschäftlichen und schulischen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.
Veranstaltungen und Feiern:
Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur in einem engen privaten Kreis gestattet.
Religionsausübung:
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung müssen Hygienekonzepte vorliegen und Abstandsregeln eingehalten werden.
Schutzpflicht:
In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen:
Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind restriktiv geregelt und unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsgeboten.
Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:
Restaurants, Gaststätten, Cafés und Kneipen werden bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe werden bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbetriebe bleiben unter bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften auf die ersten 800 qm gerechnet nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche und darüber hinaus höchstens ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche aufhält.
Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
heute möchte ich mich bei Ihnen für Ihr umsichtiges und einsichtiges Handeln während der Corona Pandemie bedanken. Mit Abstand, Hygiene und dem Tragen von Alltagsmasken, also den sogenannten AHA Regeln haben wir in unserer Gemeinde die Infektionszahlen niedrig gehalten.
Das ist allerdings nur ein Zwischenerfolg. Wie schnell es zu Ausbrüchen durch die sogenannten „Super-Spreader“ kommen kann, konnten wir in den letzten Monaten überall beobachten. Der Winter wird hart und lang – nicht unbedingt bezüglich der Temperaturen und des Wetters, sondern aufgrund der starken Beschränkungen, denen wir alle ausgesetzt sind. Die sozialen Kontakte fehlen uns allen, aber im ländlichen Raum haben wir wenigstens noch Platz und Raum um spazieren zu gehen, und wenigstens auf der Straße ab und zu ein Gespräch mit Freunden und Bekannten zu führen.
Der jetzt andauernde beschränkte Lock-Down hat bisher noch nicht zu den gewünschten Erfolgen und dem erwarteten starken Rückgang der Infektionszahlen geführt. Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben in der gestrigen Konferenz beschlossen, zunächst aber keine weiteren Beschränkungen zu verordnen. Sie appellieren aber an die Bevölkerung, die privaten Kontakte noch weiter einzuschränken, indem
Personen mit Atemwegserkrankungen sich telefonisch krankschreiben lassen und zuhause bleiben, bis alle akuten Symptome abgeklungen sind.
Sie auf private Feiern gänzlich verzichten.
Sie private Zusammenkünfte auf EINEN festen weiteren Hausstand beschränken.
Sie auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche sowie nicht notwendige private Reisen und Tagestouren verzichten.
Sie auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln verzichten.
Sie Besuche bei älteren und gefährdeten Personen nur bei absoluter Abwesenheit von Krankheitssymptomen unternehmen.
Gemeinsam sollten wir alles daransetzen, einen erneuten Lockdown zu verhindern und Schulen, Kindergärten, Geschäfte und Unternehmen offen zu halten. Hierfür sind Einschränkungen im privaten Bereich notwendig. In Abhängigkeit von den Fallzahlen können lokal auch wieder Beschränkungen erlassen werden.
Im Hinblick auf die derzeit nicht gesicherte Kontaktnachverfolgung muss jeder von uns eigenverantwortlich reagieren. Sollten Sie direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person gehabt haben, begeben Sie sich bitte gleich in häusliche Absonderung und kontaktieren die zentrale Rufnummer 116117.
Informationen und wichtige Hinweise erhalten Sie zuverlässig über unsere Homepage. Hier sind stets die neuesten Regelungen und links zu weiteren Informationen zu finden. Gerne können Sie sich mit Fragen oder Anregungen auch telefonisch oder per Mail und Kontaktformular an die Verwaltung wenden, wir stehen zur Verfügung.
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 09.11.2020 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung und Bauhof:
Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.
Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:
Die Spielplätze sind geöffnet. Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.
Zusammenkünfte in Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern sind nur für geschäftliche, berufliche, dienstliche oder schulische Zwecke, sowie Sitzungen und Veranstaltungen politischer Gremien erlaubt. Hierunter fallen explizit auch Zusammenkünfte, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind.
Feuerwehr:
Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.
Sport:
Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet.
Besuch der Alters- und Ehejubiläen:
Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.
Die Hessische Landesregierung betont die Wichtigkeit der Schulen und Kindergärten für die Entwicklung der Kinder. Der Besuch der Einrichtungen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln möglich. Es besteht eine Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse. Weiterhin gilt für alle Einrichtungen das Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Bürgerbus fährt ab dem 16.11.2020 Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.
Quarantäneanordnung:
Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.
Kontaktbeschränkungen:
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit ist ab dem 02. November 2020 der Kontakt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV, aus dienstlichen, geschäftlichen und schulischen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.
Veranstaltungen und Feiern:
Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur in einem engen privaten Kreis gestattet.
Alle Kommunen des Landkreises werden anlässlich des Volkstrauertages keine eigenen, offiziellen Publikumsveranstaltungen durchführen, sondern stattdessen Formen des symbolischen Gedenkens ohne öffentliche Teilnahme realisieren.
Religionsausübung:
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung müssen Hygienekonzepte vorliegen und Abstandsregeln eingehalten werden.
Schutzpflicht:
In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr und Geschäften. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen:
Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind restriktiv geregelt und unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsgeboten.
Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:
Restaurants, Gaststätten, Cafés und Kneipen werden ab dem 02. November 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe werden ab dem 02. November 2020 geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbetriebe bleiben unter bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.