Informationen zum Corona-Virus

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Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand 13.01.2021)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 13.01.2021 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung:

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder. Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was tatsächlich dringend erledigt werden muss, und was Sie aufschieben können!

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen: 

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.

Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Einkaufen: 

Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte der Grundversorgung. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig, sofern die Waren ohne Wartezeit, unter Einhaltung von Abstandsregeln und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen abgeholt werden können.

Schulen und Kinderbetreuung: 

Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 6. Klasse sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Essen & Trinken: 

Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.

In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.

Dienstleistungsbetriebe: 

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.

Gottesdienste und Trauerfeiern: 

Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.

Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.

Alten- und Pflegeheime: 

In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten.

Sport und Freizeit: 

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet.

Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet.

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

Schutzpflicht:

In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

Impfungen:

Mobile Teams des Landkreises führen derzeit Impfungen für Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitenden in Kliniken durch. Danach werden Mitarbeitende von Rettungs- und Pflegediensten sowie alle Personen über 80 Jahren geimpft. Die Impfungen folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden. Weitere Informationen sind unter den unten angegebenen links verfügbar.

Informationsangebote:

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeindeverwaltung schließt

Die Infektionszahlen im Kreis Marburg-Biedenkopf sind ungebrochen hoch. Die einzige Hoffnung, die Situation zu ändern, besteht darin, Kontakte und Begegnungen auf allen Ebenen und in allen Zusammenhängen zu reduzieren. Um das berechtigte Ziel der Bundesregierung und der Landesregierungen nach Kontaktreduzierung zu unterstützen, wird auch die Gemeindeverwaltung Fronhausen ab diesem Montag, dem 21.12.2020,  ihre Türen für Besucher/innen bis nach Neujahr schließen. Nur dringend notwendige unaufschiebbare Angelegenheiten sollen noch erledigt werden können.

Bestehende Terminvereinbarungen mit gemeindlichen Ämtern bleiben bis Weihnachten jedoch bestehen. Zwischen den Jahren sind die Türen dann aber ganz geschlossen. Die Müllabfuhr findet in der kompletten Zeit weiterhin zu den im Abfuhrkalender angegebenen Terminen statt.

Dieser harte Weg ist die einzige Chance, vermeidbare Kontakte zu minimieren. Wir bitten alle Bürger/innen darum, diesen Weg zu unterstützten und freiwillig alle Kontakte zu reduzieren.

Das bedeutet: Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was Sie wirklich noch in diesem Jahr erledigen müssen. Viele Anliegen haben Zeit und sind nicht dringlich. Wir appellieren dringend an alle: Bitte erledigen Sie wirklich nur das, was unbedingt sein muss. Wenn alles gut geht, haben Sie im neuen Jahr bald ausreichend Gelegenheit dazu, ihre Angelegenheiten zu regeln.

Die Online-Terminvereinbarung des Bürgerbüros ist deshalb ab sofort nicht mehr möglich. Dringliche und unaufschiebbare Termine können nur noch telefonisch vereinbart werden.

Das Gleiche gilt für alle Ämter der Gemeindeverwaltung. Wie bisher ist ein Besuch der Verwaltung nur nach Terminvereinbarung bei dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen möglich.

Bürgerbüro / Standesamt / Friedhofsamt sind wie folgt zu erreichen:
Montag, den 21.12.2020 bis Mittwoch, den 23.12.2020 und Montag, den 28.12.2020 bis Mittwoch, den 30.12.2020 jeweils in der Zeit von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0 64 26 / 92 83 0

Das Wahlamt ist wie folgt zu erreichen:
Das Wahlamt ist in der 52. und 53. Kalenderwoche in der Zeit von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr für die Entgegennahme von Wahlvorschlägen erreichbar. Terminabstimmungen bitte vorab unter der Telefonnummer 0 64 26 / 92 83 0.

Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand: 15.12.2020)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 15.12.2020 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung und Bauhof:

Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine vorherige terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).

Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.


Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:
 

Die bisherigen Beschränkungen werden fortgeführt, sofern im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Private Treffen dürfen weiterhin nur mit zwei Haushalten, höchstens jedoch mit fünf Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahren bleiben hiervon ausgenommen.


Einkaufen:
 

Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte können weiter öffnen. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig. Auch der Weihnachtsbaumverkauf ist möglich.

Floh- und Weihnachtsmärkte sind untersagt. Wochenmärkte bleiben geöffnet.

 

Schulen und Kinderbetreuung: 

Schülerinnen und Schüler sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. In den Schulen kann Fernunterricht angeboten werden, eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

 

Essen & Trinken: 

Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.

In der Öffentlichkeit darf ganztägig kein Alkohol mehr getrunken werden.

 

Dienstleistungsbetriebe: 

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.

 

Gottesdienste: 

Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.

 

Silvester und Neujahr: 

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist untersagt. Der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

 

Weihnachten: 

Über die Weihnachtstage können – über die bestehenden Kontaktbeschränkungen hinaus – Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstands stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner.

 

Alten- und Pflegeheime: 

In Alten- und Pflegeheimen sind von den Beschäftigten und von Besucherinnen und Besuchern zu jeder Zeit FFP2- oder KN95-Masken zu tragen. Bewohnerinnen und Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden. Das Personal muss regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, auf Corona getestet werden.

 

Weitere Regelungen: 

Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet.

Ab einer Inzidenz von 200 sind von den Gebietskörperschaften härtere Maßnahmen wie bspw. nächtliche Ausgangssperren zu ergreifen.

 

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

 

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

 

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

 

Wirtschaftliche Hilfen:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/infektionsschutz.php#Informationen_zu_Infektionskrankheiten_und_-erregern

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlag-lichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

 

 

 

 

Sie wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet?

Sie haben die Information erhalten, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden. Hieraus ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR-, als auch einen positiven Antigen-Test.

Ihre Pflichten:

  • Begeben Sie sich ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft.
  • Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen.
  • Sie müssen umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Kontaktdaten ihres jeweiligen Gesundheitsamt finden Sie hier: http://tools.rki.de
  • Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
  • Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und kontaktieren telefonisch Ihren Hausarzt.
  • Auch alle anderen Personen, die in Ihrem Haushalt leben, müssen sich gleichermaßen absondern.
  • Diese Haushaltsquarantäne gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten bereits selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
  • Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Verpflichtung kann mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR belegt werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.

Ihre Rechte:

  • Wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind, erhalten Sie eine Verdienstausfallentschädigung. Bei Arbeitnehmern wird diese durch den Arbeitgeber in Höhe Ihres Netto-Verdienstes ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält seine Aufwendungen nach § 56 IfSG ersetzt. Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Entsprechende Anträge sind auf ifsg-online.de zu stellen.
  • Sie können sich nach einem positiven Antigen-Test im Rahmen der Krankenbehandlung auf Kosten ihrer Krankenversicherung noch einmal durch PCR-Test auf eine Infektion testen lassen. Entsprechende Teststellen finden Sie unter www.kvhessen.de/coronatests/
  • Fällt der nach einem Antigen-Test durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Quarantäne entlassen.

Weitere Informationen:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/selbst-und-haushaltsquarantaene

Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand: 30.11.2020)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 30.11.2020 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung und Bauhof:

Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine vorherige terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).

Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:

Die Spielplätze sind geöffnet. Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.

Zusammenkünfte in Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern sind nur für geschäftliche, berufliche, dienstliche oder schulische Zwecke, sowie Sitzungen und Veranstaltungen politischer Gremien erlaubt. Hierunter fallen explizit auch Zusammenkünfte, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind.

Feuerwehr:

Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.

Sport:

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet.

Besuch der Alters- und Ehejubiläen:

Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.

Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:

Die Hessische Landesregierung betont die Wichtigkeit der Schulen und Kindergärten für die Entwicklung der Kinder. Der Besuch der Einrichtungen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln möglich. Es besteht eine Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse. Weiterhin gilt für alle Einrichtungen das Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen.

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

Kontaktbeschränkungen:

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit ist bis zum 20. Dezember 2020 der Kontakt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch in Gruppen bis zu 5 Personen. Dazugehörige Kinder bleiben bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren unberücksichtigt.

Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.

Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV, aus dienstlichen, geschäftlichen und schulischen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.

Veranstaltungen und Feiern:

Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur in einem engen privaten Kreis gestattet.

Religionsausübung:

Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung müssen Hygienekonzepte vorliegen und Abstandsregeln eingehalten werden.

Schutzpflicht:

In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen:

Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind restriktiv geregelt und unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsgeboten.

Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:

Restaurants, Gaststätten, Cafés und Kneipen werden bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe werden bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbetriebe bleiben unter bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften auf die ersten 800 qm gerechnet nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche und darüber hinaus höchstens ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche aufhält.

Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

Wirtschaftliche Hilfen:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/infektionsschutz.php#Informationen_zu_Infektionskrankheiten_und_-erregern

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlag-lichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

 

 

 

 

Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand: 17.11.2020)

Lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute möchte ich mich bei Ihnen für Ihr umsichtiges und einsichtiges Handeln während der Corona Pandemie bedanken. Mit Abstand, Hygiene und dem Tragen von Alltagsmasken, also den sogenannten AHA Regeln haben wir in unserer Gemeinde die Infektionszahlen niedrig gehalten.

Das ist allerdings nur ein Zwischenerfolg. Wie schnell es zu Ausbrüchen durch die sogenannten „Super-Spreader“ kommen kann, konnten wir in den letzten Monaten überall beobachten. Der Winter wird hart und lang – nicht unbedingt bezüglich der Temperaturen und des Wetters, sondern aufgrund der starken Beschränkungen, denen wir alle ausgesetzt sind. Die sozialen Kontakte fehlen uns allen, aber im ländlichen Raum haben wir wenigstens noch Platz und Raum um spazieren zu gehen, und wenigstens auf der Straße ab und zu ein Gespräch mit Freunden und Bekannten zu führen.

Der jetzt andauernde beschränkte Lock-Down hat bisher noch nicht zu den gewünschten Erfolgen und dem erwarteten starken Rückgang der Infektionszahlen geführt. Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben in der gestrigen Konferenz beschlossen, zunächst aber keine weiteren Beschränkungen zu verordnen. Sie appellieren aber an die Bevölkerung, die privaten Kontakte noch weiter einzuschränken, indem

  1. Personen mit Atemwegserkrankungen sich telefonisch krankschreiben lassen und zuhause bleiben, bis alle akuten Symptome abgeklungen sind.
  2. Sie auf private Feiern gänzlich verzichten.
  3. Sie private Zusammenkünfte auf EINEN festen weiteren Hausstand beschränken.
  4. Sie auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche sowie nicht notwendige private Reisen und Tagestouren verzichten.
  5. Sie auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln verzichten.
  6. Sie Besuche bei älteren und gefährdeten Personen nur bei absoluter Abwesenheit von Krankheitssymptomen unternehmen.

Gemeinsam sollten wir alles daransetzen, einen erneuten Lockdown zu verhindern und Schulen, Kindergärten, Geschäfte und Unternehmen offen zu halten. Hierfür sind Einschränkungen im privaten Bereich notwendig. In Abhängigkeit von den Fallzahlen können lokal auch wieder Beschränkungen erlassen werden.

Im Hinblick auf die derzeit nicht gesicherte Kontaktnachverfolgung muss jeder von uns eigenverantwortlich reagieren. Sollten Sie direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person gehabt haben, begeben Sie sich bitte gleich in häusliche Absonderung und kontaktieren die zentrale Rufnummer 116117.

Informationen und wichtige Hinweise erhalten Sie zuverlässig über unsere Homepage. Hier sind stets die neuesten Regelungen und links zu weiteren Informationen zu finden. Gerne können Sie sich mit Fragen oder Anregungen auch telefonisch oder per Mail und Kontaktformular an die Verwaltung wenden, wir stehen zur Verfügung.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel

Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand: 09.11.2020)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 09.11.2020 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung und Bauhof:

Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine vorherige terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).

Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:

Die Spielplätze sind geöffnet. Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.

Zusammenkünfte in Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern sind nur für geschäftliche, berufliche, dienstliche oder schulische Zwecke, sowie Sitzungen und Veranstaltungen politischer Gremien erlaubt. Hierunter fallen explizit auch Zusammenkünfte, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind.

Feuerwehr:

Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.

Sport:

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet.

Besuch der Alters- und Ehejubiläen:

Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.

Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:

Die Hessische Landesregierung betont die Wichtigkeit der Schulen und Kindergärten für die Entwicklung der Kinder. Der Besuch der Einrichtungen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln möglich. Es besteht eine Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse. Weiterhin gilt für alle Einrichtungen das Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen.

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt ab dem 16.11.2020 Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

Kontaktbeschränkungen:

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit ist ab dem 02. November 2020 der Kontakt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.

Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.

Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV, aus dienstlichen, geschäftlichen und schulischen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.

Veranstaltungen und Feiern:

Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur in einem engen privaten Kreis gestattet.

Alle Kommunen des Landkreises werden anlässlich des Volkstrauertages keine eigenen, offiziellen Publikumsveranstaltungen durchführen, sondern stattdessen Formen des symbolischen Gedenkens ohne öffentliche Teilnahme realisieren.

Religionsausübung:

Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung müssen Hygienekonzepte vorliegen und Abstandsregeln eingehalten werden.

Schutzpflicht:

In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr und Geschäften. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen:

Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind restriktiv geregelt und unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsgeboten.

Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:

Restaurants, Gaststätten, Cafés und Kneipen werden ab dem 02. November 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe werden ab dem 02. November 2020 geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbetriebe bleiben unter bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

Wirtschaftliche Hilfen:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/infektionsschutz.php#Informationen_zu_Infektionskrankheiten_und_-erregern

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlag-lichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

 

 

 

 

Anruflast bei hessischer 116117 steigt weiter: „Verantwortlich mit den Ressourcen umgehen!“

Auch bei den Mitarbeitenden der Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) in Hessen laufen mittlerweile die Telefone heiß: In der vergangenen Woche wurde mit über 41.000 Anrufen ein neuer Höchststand für die vergangenen sieben Monate erreicht. Bei über 35.000 davon ging es um Anfragen zum Bereitschaftsdienst und um Corona.

 

Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, sehen diese Entwicklung mit Sorge. Zwar sei die Erreichbarkeit mit 85 Prozent noch immer sehr hoch, doch angesichts steigender Anrufzahlen sei eine Verschlechterung eine Frage der Zeit:

„Es rächt sich nun, dass unsere Nummer noch immer vergleichsweise gut erreichbar ist und es ist klar, dass die Menschen vermehrt dort anrufen, wo sie noch jemanden erreichen können. Doch dies wird sich schon bald ändern, das ist genauso mathematische Gewissheit wie wir sie gerade bei der Steigerung der Infektionszahlen erleben. Wichtig ist deshalb, dass die 116117 nur angerufen wird, wenn wirklicher Bedarf besteht.

Und die Mitarbeitenden dort können auch keine Testergebnisse von Coronatests weitergeben. Wer also dort nun anruft, weil er beim Gesundheitsamt niemanden erreicht, trägt leider mit dazu bei, dass die Erreichbarkeit abnimmt.

In Zusammenhang mit der Pandemie ist die 116117 „nur“ dazu da, Patienten zu beraten und nach vordefinierten Fragen zu ermitteln, ob und wo ein Test durchgeführt werden sollte.“

Trotz der insgesamt guten Erreichbarkeit könne es in Anruf-Peaks zu längeren Wartezeiten kommen, beispielsweise montags, freitags und am Wochenende. Auch um die Mittagszeit steigt die Zahl der Anrufe für gewöhnlich. „Wer irgend kann, sollte versuchen, diese Zeitslots mit hohem Anrufaufkommen zu umgehen.

Und generell gilt nun noch mehr als zuvor: Wir müssen verantwortlich mit den Ressourcen im Gesundheitswesen umgehen.“

 

 

Corona-Regeln im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Corona-Regeln im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Beschluss der Bundesregierung; Allgemeinverfügung des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Gültigkeit: 2. November bis vorerst 30. November 2020


AktivitätenOrteVeranstaltungen
Personengruppen:
10 Personen aus max. 2 Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum (Parks, Grünanlagen, etc.)
Dringende Empfehlung:
Kontakte auf absolut notwendiges Minimum reduzieren!
Gastronomie:
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen sind geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken bleibt erlaubt. Kantinen dürfen weiter öffnen.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Geschlossen sind Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen wie:
- Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Alkoholkonsum:
In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt für Verkaufsstellen eine Verkaufsverbot für alkoholische Getränke, im gleichen Zeitraum ist der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum verboten.
Beherbergungen:
Hotels, Pensionen etc. dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungen sind nur zu nicht-touristischen Zwecken gestattet.
Feiern:
Feiern im öffentlichen und privaten Raum gelten als inakzeptabel. Es wird verstärkt kontrolliert.
Sport:
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder sind geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt. Vereinstraining ist nicht möglich. Individualsport bleibt erlaubt, maximal mit dem eigenen Haushalt. Profisport muss ohne Zuschauer stattfinden.
Schulen:
Unterricht nur noch im Klassenverband. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den Präsenzunterricht und in den Schulkantinen, ausgenommen Primarstufe (1. bis 4. Klasse, Eingangsstufe und Vorklasse). Von dieser Pflicht ist auch der schulische Sportunterricht ausgenommen.
Urlaub:
Auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche soll verzichtet werden. Übernachtungen sind nur zu nicht-touristischen Zwecken gestattet.
Dienstleistungen und Einzelhandel:
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiter möglich. Auch Frisöre dürfen unter Auflagen öffnen. Der Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings max. 1 Kunde pro 10qm Ladenfläche.
Abstand: Mindestens 1,5 m zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt oder einem weiteren leben
Hygiene: Hände regelmäßig waschen/desinfizieren, Alltagsmasken tragen und regelmäßig waschen/wechseln, auf Händeschütteln verzichten, Niesetikette einhalten
Maskenpflicht: bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, Schulen, in Kirchen und Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften, bei Trauerfeierlichkeiten, in Vergnügungsstätten, im ÖPNV.

Für besonders belebte Straßen, Wege und Plätze, in Betrieben und sonstigen Einrichtungen sowie Sitzungen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
Kreisverwaltung: Zugang zu den Verwaltungsgebäuden nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit schriftlichem Nachweis darüber. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Ausführliche und aktuelle Informationen unter www.marburg-biedenkopf.de

Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand: 30.10.2020)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 30.10.2020 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung und Bauhof:

Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine vorherige terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner). Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:

Die Spielplätze sind geöffnet. Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.

Zusammenkünfte in Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern sind nur für geschäftliche, berufliche, dienstliche oder schulische Zwecke, sowie Sitzungen und Veranstaltungen politischer Gremien erlaubt. Hierunter fallen explizit auch Zusammenkünfte, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind.

Feuerwehr:

Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.

Sport:

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen.

Besuch der Alters- und Ehejubiläen:

Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.

Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:

Die Hessische Landesregierung betont die Wichtigkeit der Schulen und Kindergärten für die Entwicklung der Kinder. Der Besuch der Einrichtungen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln möglich. Es besteht eine Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse. Weiterhin gilt für alle Einrichtungen das Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen.

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt Montag und Freitag nach Fahrplan. Die Fahrten am Donnerstag werden in den nächsten Wochen auf Rufbereitschaft umgestellt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Kommunikation. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

Kontaktbeschränkungen:

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit ist ab dem 02. November 2020 der Kontakt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.

Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.

Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV, aus dienstlichen, geschäftlichen und schulischen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.

Veranstaltungen und Feiern:

Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur in einem engen privaten Kreis gestattet.

Alle Kommunen des Landkreises werden anlässlich des Volkstrauertages keine eigenen, offiziellen Publikumsveranstaltungen durchführen, sondern stattdessen Formen des symbolischen Gedenkens ohne öffentliche Teilnahme realisieren.

Religionsausübung:

Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung müssen Hygienekonzepte vorliegen und Abstandsregeln eingehalten werden.

Schutzpflicht:

In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr und Geschäften. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen:

Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind restriktiv geregelt und unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsgeboten.

Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:

Restaurants, Gaststätten, Cafés und Kneipen werden ab dem 02. November 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe werden ab dem 02. November 2020 geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbetriebe bleiben unter bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

Wirtschaftliche Hilfen:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/infektionsschutz.php#Informationen_zu_Infektionskrankheiten_und_-erregern

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel

 

 

 

 

Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand 23.10.2020)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der exponentiellen Wachstumskurve der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 im Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten basierend auf der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses ab Samstag, 24.10.2020 über bundes- und landesweite Verordnungen hinausgehende lokale Einschränkungen bis zunächst zum 07.11.2020.

  1. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands gestattet.
  2. Über die Verpflichtung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung für die vorgeschriebenen Bereiche (öffentlicher Nahverkehr, Einzelhandel, etc.) hinaus muss bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften, bei Trauerfeierlichkeiten und in Vergnügungsstätten durchgängig, also auch am eigenen Sitzplatz, getragen werden.

In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Toiletten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Für besonders belebte Straßen, Wege und Plätze, in Betrieben und sonstigen Einrichtungen sowie Sitzungen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.

Von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen ist weiterhin die unmittelbare Sportausübung.

Für die Schulen im Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf erfolgt die Regelung einer erweiterten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5.

  1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Räumlichkeiten sind nur zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmenden 100 nicht übersteigt. Eine höhere Teilnehmerzahl kann die zuständige Behörde ausnahmsweise gestatten.
  2. Die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Freien wird auf maximal 100 Personen beschränkt. Die Ausgabe und der Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken werden untersagt. Eine höhere Anzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern kann die zuständige Behörde ausnahmsweise gestatten.

Für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen. Davon ausgenommen ist jeweils eine Person zur Betreuung einer/eines minderjährigen Sporttreibenden.

  1. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt für Verkaufsstellen ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke und im gleichen Zeitraum ist es verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren.

 

  1. Private Veranstaltungen in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 10 Personen oder zwei Hausständen sind untersagt.

 

  1. Für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, wird eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 10 Personen oder höchstens zwei Hausstände dringend empfohlen.

 

Diese Regelungen sollen dazu dienen, den Anstieg der Infektionen zu bremsen, und den Landkreis wieder unter die kritische Marke von 50 bzw. unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche zu bringen.

Ganz bewusst werden die Einschränkungen auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen konzentriert. Hier kann sich das Virus schneller und leichter als im Außenbereich verbreiten. Deshalb sind Sportveranstaltungen mit Zuschauerbeteiligung im Freien weiterhin erlaubt, allerdings wird nun die Zuschauerzahl auf 100 Personen begrenzt und ein Verkaufsverbot für Essen und Getränke erlassen. Hierdurch sollen Gruppenbildungen der Zuschauer noch stärker unterbunden werden.

Gerade die mittelgroßen Feiergesellschaften auch in Gaststätten haben in den letzten Wochen zu einer erheblichen Anzahl von Infizierten geführt. Deshalb wird die zulässige Zahl der Teilnehmenden an privaten Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) im öffentlichen Raum in der jetzt geltenden höchsten Eskalationsstufe auf 10 Personen reduziert. Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Feierlichkeiten außerhalb des rein privaten Bereichs, also Feierlichkeiten in Gaststätten, Dorfgemeinschaftshäusern, Vereinsheimen etc. erfasst werden.

Innerhalb weniger Tage haben wir mit weit über 100 Neuinfektionen die höchste definierte Warnstufe in Deutschland erreicht. Lassen Sie uns alle nun mithelfen, einen kompletten Stillstand zu verhindern. Kinder ab der 5. Klasse müssen nun mit Maske im Unterricht sitzen, können aber wenigstens noch am Präsenzunterricht teilnehmen. Oberste Priorität hat die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, der Schulen, Kindergärten und Geschäfte. Und auch die steigende Belastung des Gesundheitssystems kann nicht in Kauf genommen werden.

Hier sind wir alle als Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gleichermaßen gefragt. Bitte verhalten Sie sich verantwortungsbewusst, und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel

 

 

 

 

Hilfenetzwerk

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wir befinden uns derzeit mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Zwar haben wir in den letzten Monaten viel Erfahrung mit dem Virus sammeln können, sollten aber trotzdem nicht leichtsinnig werden. Insbesondere die gefährdeten Personengruppen müssen sich aufgrund der nach oben schnellenden Infektionszahlen stärker schützen und Kontakte soweit möglich reduzieren. Aber auch die Zahl der Quarantänefälle steigt an.

Bereits im Frühjahr haben sich auf unseren Aufruf zur Etablierung eines Hilfenetzwerks viele Freiwillige gemeldet. Die Zahl überstieg bei Weitem die Anzahl derjenigen, die Hilfe in Anspruch nehmen wollten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle dazu aufrufen, Hilfe anzunehmen! Sicherlich fällt es manchmal schwer, um Hilfe zu bitten. Aber diese wird wirklich gern gewährt, und kann verhindern, dass Sie sich in Gefahr begeben müssen.

Über den örtlichen REWE Markt können Lieferungen unkompliziert und ohne die Notwendigkeit des Austauschs von Bargeld durch das Hilfenetzwerk erfolgen, so dass der Kontakt auch für die Helfenden minimiert werden kann. Die Versorgung mit Lebensmitteln und dem täglichen Bedarf ist gesichert. Die Apotheke Fronhausen bietet zudem die Auslieferung wichtiger Medikamente. Auch das Ausführen von Hunden oder weitere Unterstützungsleistungen sind möglich.

Leider musste der Stifti den regulären Betrieb einstellen. Aber über den Bürgerbus und dessen ehrenamtliche Fahrer ist ein Ersatz möglich.

Falls Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben haben, oder zu einer der Risikogruppen (hohes Alter, Immunschwäche, Vorerkrankungen) gehören, melden Sie sich bitte bei uns.

Da sich die Lebensumstände der Helfenden in der Zwischenzeit ebenfalls teilweise wieder geändert haben, freuen wir uns auch über neue Hilfsangebote.

Wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0 64 26 / 92 83 0 während der Dienstzeiten oder per Email an an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen.

Ihre Bürgermeisterin,
Claudia Schnabel