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Amtsgericht und Gerichtsbarkeit
Das repräsentative Gebäude in der Marburger Straße gibt seine frühere Funktion selbst preis: „Amtsgericht“ steht in erhabenen Buchstaben über dem Sandsteinportal. 1907 erbaut, war hier das Amtsgericht Fronhausen untergebracht, das 1943 nach Marburg verlegt wurde. Die Portalinschrift erinnert aber noch heute an die Bedeutung Fronhausens als alter Gerichtsort.
Im Mittelalter lag die Hochgerichtsbarkeit in Fronhausen bei der Reichsabtei Essen. Darauf weist noch der Flurname Galgenberg nördlich der Kapellenruine am Brackenborn hin. Ende des 15. Jahrhunderts muss in Fronhausen noch ein Scharfrichter ansässig gewesen sein. Doch wurde er 1496 in Marburg „um einer Missetat willen“ hingerichtet, vermutlich als Folge der Bestrebungen des Landgrafen, die Hochgerichtsbarkeit als Ausdruck herrschaftlicher Gewalt in der Residenzstadt Marburg zu konzentrieren. Die niedere Gerichtsbarkeit in Fronhausen wurde später von den Schenken zu Schweinsberg und dem Landgrafen von Hessen gemeinsam ausgeübt. Allerdings war noch im 17. Jahrhundert nur ein Schenkischer Schultheiß in Fronhausen ansässig. Für den Landgrafen verwaltete der Schultheiß des Gerichts Lohra die Gerichtsbarkeit in Fronhausen mit. 1686 zog aber Schultheiß Christoph Spangenberger von Lohra nach Fronhausen in die Burg im Tal. Von diesem Amtssitz aus verwaltete er die beiden Gerichte bis zu seinem Tod 1733. Als Gerichtsgebäude diente später bis zum Bau des Amtsgerichts 1907 das Amtshaus in der Bahnhofstraße 6, zu dem auch ein Gefängnis am Stollberg gehörte, das heute als Wohnhaus genutzt wird.
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