Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf die regelmäßige und rechtzeitige Kontrolle der Gültigkeit von Ausweisen und Reisepässen hinweisen.
Bitte bedenken Sie auch, dass Reisepässe (auch Kinderreisepässe) zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise in manchen Staaten noch 6 Monate gültig sein müssen!
Wir möchten außerdem dringend darauf hinweisen, dass bei einem Grenzübertritt auch Kinder generell ein Reisedokument benötigen!
Dies gilt auch bei Reisen innerhalb der EU!
Über die aktuellen Einreisebestimmunegn und erforderlichen Dokumente weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite unter www.auswaertiges-amt.de.
Zwischen der Antragsstellung und Aushändigung ist im Regelfall ein Zeitraum von ca. 2-3 Wochen einzuplanen. Vor und während den Hauptreisezeiten sind zur Sicherheit mindestens ca. 4-6 Wochen einzuplanen.
Ausweise und Reisepässe werden grundsätzlich nicht verlängert!!!
Ausnahme: Kinderreisepässe bis zum 12. Lebensjahr (solange diese noch gültig sind)
Die nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen:
Dokumentenart | Unterlagen der Antragstellenden Person | Gebühren | Gültigkeit | Zeitraum für die Ausfertigung |
Personalausweis | Der Antrag muss persönlich vom künftigen Antragsteller gestellt werden. Benötigt wird ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate), eine Geburts- oder Heiratsurkunde und der bisherige Personalausweis. Die Abnahme der Fingerabdrücke ist mit Beginn des 6. Lebensjahres verpflichtend. | 22,80 € bis 24 Jahre und 37,00 € ab 24 Jahren. | 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren. 10 Jahre bei Personen ab dem 24. Lebensjahr. | Der Ausweis wird von der Bundesdruckerei gefertigt. Der Zeitraum zwischen der Antragstellung und Auslieferung beträgt in der Regel ca. 2-3 Wochen. |
Vorläufiger Personalausweis | Der Antrag muss persönlich vom künftigen Antragsteller gestellt werden. Benötigt wird ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate), eine Geburts- oder Heiratsurkunde und der bisherige Personalausweis. | 10,00€ | Längstens 3 Monate | Der Ausweis wird vom Passamt der Gemeinde ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 30 Minuten. |
Kinderreisepass | Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten persönlich gestellt werden. Hierzu sind im Regelfall beide Unterschriften auf der Einverständniserklärung (diese finden Sie im Download-Bereich) erforderlich. Zur Antragstellung ist eine Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Es wird außerdem ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Antrag persönlich unterschreiben. | 13,00 € | 1 Jahr (seit dem 01.01.2021) | Der Kinderreisepass wird vom Passamt der Gemeinde ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 30 Minuten. |
Reisepass | Der Antrag muss persönlich vom künftigen Antragsteller gestellt werden. Benötigt wird ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate), eine Geburts- oder Heiratsurkunde und der bisherige Personalausweis. Die Abnahme der Fingerabdrücke ist mit Beginn des 6. Lebensjahres verpflichtend.
Für Vielreisende bietet sich gegen einen Aufpreis die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an. |
37,50 € bis 24 Jahre und 60,00 € ab 24 Jahren. | 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren. 10 Jahre bei Personen ab dem 24. Lebensjahr. | Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt. Der Zeitraum zwischen der Antragstellung und Auslieferung beträgt in der Regel ca. 2-3 Wochen. |
Sowohl das Pass- als auch das Ausweisrecht legen fest, dass Pass und Personalausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind und stets auch bleiben. Der Inhaber des Dokuments wird also nicht Eigentümer!
Bei Entgegennahme neuer Dokumente sind daher die abgelaufenen und ungültigen Dokumente der Passbehörde vorzulegen! Die Wiederauffindung eines verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumentes sind der Passbehörde außerdem unverzüglich anzuzeigen!
Da der Passbehörde wiederholt ältere Lichtbilder vorgelegt werden, möchten wir darauf hinweisen, dass jedes Ausweisdokument ungültig wirde, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist, unbefugte Veränderungen vorgenommen wurden oder Eintragungen fehlen.
Grenzübetritt – Reisedokument auch für Kinder
Aus gegebenem Anlass möchten wir dringend darauf hinweisen, dass bei einem Grenzübetritt auch Kinder generell ein Reisedokument benötigen!
Dies gilt auch bei Reisen innerhalb der EU!
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt, bzw. jährlich verlängert.
Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z.B. USA).
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde oder werden soll:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles biometrsiches Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalasuweis ausgestellt wurde oder ausgestellt werden soll:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann zu Problemen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt können diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass Reisepässe (auch Kinderreisepässe) zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise in manchen Staaten noch 6 Monate gültig sein müssen!
Die Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre finden Sie im Download-Bereich auf unserer Homepage. Oder geben Sie den Suchbegriff „Einverständiskerlärung“ einfach in das Suchfeld ein.