- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde je nach Familienstand)
Die Ausstellung von Pässen für Minderjährige kann nur von beiden Elternteilen erfolgen, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten. Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.
Da der Passbehörde wiederholt ältere Lichtbilder vorgelegt werden, möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Ausweis oder Pass ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist, unbefugte Veränderungen vorgenommen wurden oder Eintragungen fehlen. In manchen Fällen entspricht die Qualität der vorgelegten Bilder nicht den von der Bundesdruckerei geforderten Ansprüchen. Seit dem 01.11.2005 werden in den Reisepässen (seit 01.11.2010 auch im Personalausweis) in einem Mikrochip Passdaten sowie das Foto der/des Passinhaber/s digital gespeichert. Die Passfotos müssen dann enstprechende Qualitätsmerkmale erfüllen.
Die Größe der Lichtbilder soll 45 x 35 mm im Hochformat (ohne Rand) betragen.
Die Gebühren betragen 26,00 €.