Allgemeine Informationen:
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter unverzüglich gemeldet werden.
Bei erstmaligem Umzug innerhalb des Kreises Marburg-Biedenkopf oder innerhalb der Gemeinde Fronhausen besteht die Möglichkeit, gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Eine zusätzliche Vorsprache in einer der Zulassungsstellen des Kreises Marburg-Biedenkopf ist in diesen Fällen damit nicht mehr notwendig.
Für weitere Änderungen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle des Kreises Marburg-Biedenkopf.
- Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühren betragen 12,80 €.