Sie haben die Möglichkeit auf Antrag die Übermittlung Ihrer Daten (z.B. für Alters- und Ehejubilare, etc.) zu sperren. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Bundespersonalausweises oder Reisepasses bei.

Bitte beachten Sie, dass eine Sperre für Ehejubilare immer für beide Eheleute gilt und der Antrag somit auch von beiden unterschrieben werden muss.

Es fallen keine Gebühren an.