GEWERBEABMELDUNG
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.
Der Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Zuständigkeitsbezirk, außerhalb der Gemeinde Fronhausen, erfordert ebenfalls eine Gewerbeabmeldung.

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Gemeinden.

RECHTSGRUNDLAGE
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

Einen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

Aufgrund der verschiedenen Firmierungen oder Tätigkeiten fragen Sie bitte vorher telefonisch nach, welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen
Anzeigevordrucke zu verwenden.

Die Vordrucke sind nur mit originaler Unterschrift gültig und können per Fax, im gescannten Original (PDF Format) per E-Mail oder vor Ort eingereicht werden. Ebenso ist es notwendig die Vorder- und Rückseite des Ausweises in Kopie dem Fax/E-Mail beizufügen. Schreiben Sie immer Ihre Kontaktdaten mit Telefonnummer auf das Dokument damit wir Sie für Rückfragen erreichen können.

Gebühren:
28,00 EUR +
8,00 EUR schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (optional)