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Voraussetzungen

Wer kann einen Antrag stellen?

Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen – Einrichtung einer Baustelle – stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch betroffen ist.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Es wird dann gemeinsam geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unbedingt ist die Kopie des Regelplanes oder ein Verkehrszeichenplan beizufügen

Rechtliche Grundlagen

Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 StVO für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Regelplan oder
  • Verkehrszeichenplan

Gebühren
Ansprechpartner

Frau Becker
Tel.: 06426 92 83 14
E-Mail:

Herr Siebert
Tel.: 06426 92 83 15
E-Mail: