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Kategorie: Finanzen und Steuern
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Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben, z. B. Grundbesitzabgaben von uns erhalten und wissen im Moment (u.U. Umständen wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie) nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen?
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung Ihrer Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) bei uns zu stellen. Somit können Sie ggfs. die Fälligkeit der Forderung hinausschieben.
Nach dem Eingang Ihres Antrages werden wir diesen sorgfältig prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Klicken Sie hier, um einen Stundungsantrag zu stellen.