Im Bürgerbüro haben Sie die Möglichkeit Originaldokumente in Kopie sowie Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) dürfen nur für Rentenangelegenheiten beglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Originaldokument für die Beglaubigung vorliegen muss. Für eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen wir den Bundespersonalausweis oder Reisepass des Unterschriftsleistenden.

Bitte beachten Sie, dass notarielle oder ortsgerichtliche Beglaubigungen nicht im Bürgerbüro vorgenommen werden, sondern im Ortsgericht oder bei einem Notar.

Es müssen die Originaldokumente vorgelegt werden.

Es fallen folgende Gebühren an:

  • 6,00 € pro Beglaubigung.
  • 6,00 € für Beglaubigung einer Unterschrift.