Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist mit Erlass vom 13. September 2012 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 1118) geändert durch Erlass vom 1.  Juli  2014 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 590) geregelt.

DatumAnlass
27. JanuarTag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
11. MärzGedenken der Opfer von Terrorismus (halbmast)
1. MaiTag der Arbeit
9. MaiEuropatag
23. MaiJahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
15. JuniNationaler Veteranentag
17. JuniJahrestag des 17. Juni 1953
20. JuniBundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. JuliJahrestag des 20. Juli 1944
3. Sonntag im SeptemberHessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen
3. OktoberTag der deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. AdventVolkstrauertag (halbmast)
1. DezemberJahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen

Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.

Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen

  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahlen

 

Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.