Silvesterfeuerwerk in den alten Ortskernen

  • Beitrag zuletzt geändert am:10. Dezember 2024
  • Beitrags-Kategorie:Neuigkeiten
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Last Updated on 10. Dezember 2024 by MartinGrebe

Bald ist es wieder soweit, das Jahr neigt sich dem Ende zu und zu einer traditionellen Silvesternacht gehört seit langem auch das Abbrennen von Feuerwerk. Aus diesem Grund sehen wir uns veranlasst, auch in diesem Jahr darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber bereits vor   Jahren ein Verbot erlassen hat, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerk der Klasse II, abzubrennen. In der Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist dies bereits seit langem verboten.

Daher bitten wir, in Ihrem eigenen Interesse, darauf zu achten, dass dieses Verbot eingehalten wird und Feuerwerk nur dort in den Himmel geschossen wird, wo es keinen Schaden anrichten kann. Denken Sie daran:

Wer als Verursacher eines Fachwerkhausbrandes erwischt wird, hat nicht nur mit einer nicht unerheblichen Geldbuße zu rechnen, es kommen auf ihn auch erhebliche zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu.

Denken Sie auch als Gebäudeeigentümer und Bewohner daran, dafür Sorge zu tragen, dass zu Silvester/Neujahr alle Öffnungen am Gebäude – insbesondere in den Dachbereichen- geschlossen sind.

Und noch ein Hinweis zur Verwendung von Schreckschusswaffen zu Silvester, da dies in den letzten Jahren immer wieder vorkommt:

Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist ab 18 Jahren gestattet. Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen befriedeten Besitztum oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes erlaubt. Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.

Wenn alle sich an die genannten Regeln halten, sollte es uns gelingen, mit einem guten Start in das Neue Jahr 2025 zu kommen.

 

Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen

Dezember 2024