Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht

  • Beitrag zuletzt geändert am:28. Oktober 2024
  • Beitrags-Kategorie:Neuigkeiten
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Last Updated on 28. Oktober 2024 by MartinGrebe

Gemäß der Satzung der Gemeinde Fronhausen zur Straßenreinigung ist die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundtsücke übertragen. Zur Konkretisierung finden Sie nachfolgend einen Auszug aus der Straßenreinigungssatzung:

§ 8 Reinigungszeiten

Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straße am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag und zwar

a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18:00 Uhr,
b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16:00 Uhr
zu reinigen

§ 9 Freihalten der Vorrichtungen für die Entwässerung und die Brandbekämpfung

Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freigehalten werden.

Da es leider regelmäßig Grund zu Beanstandungen gibt, weisen wir darauf hin, dass diese Vorgaben einzuhlatne sind und zudem sämtlicher Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum von den Besitzern bzw. dne Eigentümern der grundstücke zu entfernen ist.

Ebenso bitten wir die Anwohner ein Zuwachsen der  Verkehrsschilder und der Straßenbeleuchtung durch den regelmäßigen Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen zu verhindern sowie die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle von Unkraut und Unrat frei zu halten. Gerade im herbst ist es wichtig, dass das Laub regelmäßig von den gehwegen und aus der Straßenrinne entfernt wird, damit die Straßeneinläufe nicht verstopfen.

Die Gemeinde Fronhausen bittet um Mithilfe zur Erhaltung eines gepflegten Ortsbildes.

Hinweis: Die komplette Straßenreinigungssatzung finden Sie auch hier auf unserer Homepage. Bei Bedarf können Sie diese auch in der Verwaltung einsehen.

Ordnungsamt
der Gemeinde Fronhausen