Beschlüsse über die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 mit der Erteilung der Entlastung sowie Auslegung der Jahresabschlüsse mit Anlagen

  • Beitrag zuletzt geändert am:10. Oktober 2024
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Last Updated on 10. Oktober 2024 by MartinGrebe

Die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 der Gemeinde Fronhausen wurden der Gemeinde-vertretung Fronhausen am 19.09.2024 zur Beratung, Feststellung der Jahresergebnisse und Erteilung der Entlastungen vorgelegt. Im Anschluss an die Beratung wurden die Jahresergebnisse 2021 und 2022 festgestellt und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.

Die Jahresabschlüsse mit den vorgeschriebenen Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04. November 2024 bis 12. November 2024 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen (Zimmer 8, Gemeindekasse) öffentlich aus. Alle Interessierten, die die Jahresabschlüsse einsehen möchten, setzen sich bitte mit Frau Scheld, Tel. 06426-928317, Mail: , bezüglich einer Terminvereinbarung in Verbindung.

 

35112 Fronhausen, 10. Oktober 2024

Der Gemeindevorstand
gez. Claudia Schnabel
(Bürgermeisterin)