Last Updated on 27. Juni 2024 by MartinGrebe
Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG
Nördlich des Betriebsgeländes der Firma Seidel GmbH & Co. KG in der Gemeinde Fronhausen soll im Zuge der Erweiterung einer Produktionshalle mit Hochregallager u. a. ein Technikkeller errichtet werden. Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden Grundwasserstände im Niveau von 167,62 bis 168,12 m NHN angetroffen. Es werden daher im Zuge der Baugrubenerstellung grundwasserhaltende Maßnahmen erforderlich.
Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme im Zuge der Bauausführung. Das geförderte Wasser soll in die Vorflut eingeleitet werden. In der vorliegenden Analyse des Grundwassers wurden keine Schadstoffe nachgewiesen, so dass keine Gefährdung des Vorfluters zu erwarten ist.
Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf, 25.06.2024