Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen

  • Beitrag zuletzt geändert am:29. April 2024
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Nachdem

Herr Tobias Hemer, Oberdorf 4a, 35112 Fronhausen

sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Fronhausen niedergelegt hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“

Herr Thomas Mandler, Bellnhäuser Straße 16, 35112 Fronhausen

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

 

35112 Fronhausen, den 08.05.2024

Die stellv. Wahlleiterin
der Gemeinde Fronhausen                (Dienstsiegel)
gez.: Sabine Becker