Bebauungsplan „Lange Gärten“ (1. Bauabschnitt) sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

  • Beitrag zuletzt geändert am:18. April 2024
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Last Updated on 18. April 2024 by MartinGrebe

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 02.02.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lange Gärten“ in der Kerngemeinde Fronhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches beinhaltete zum Aufstellungsbeschluss die Flurstücke 137, 139/4tlw., 141/1, 142/1, 145/2, 149/1, 151, 152, 155/1, 156/1, 157/1, 158/4-158/7, 229/2, 230, 231tlw., 232/2, 232/4, 232/6tlw., 232/7tlw., 232/8 und 232/9, in der Flur 14, jeweils Gemarkung Fronhausen.

(3) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht (Anlage 1).

(4) Bei Ausarbeitung des Vorentwurfes wurde der Geltungsbereich in 2 Bauabschnitte unterteilt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird zunächst nur für den westlichen 1. Bauabschnitt durchgeführt und umfasst folgende Flurstücke 137, 139/4tlw., 141/1, 142/1, 145/2, 149/1, 151, 152, 155/1, 156/1, 157/1tlw., 229/2, 230, 231tlw, 232/6tlw. und 232/7tlw. in der Flur 14, jeweils Gemarkung Fronhausen (Anlage 2).

(5) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Allg. Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO erfolgen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in der Kerngemeinde Fronhausen auch künftig gerecht zu werden. Zur Ausweisung gelangen als Angebotsplanung unterschiedliche Bauweisen (Einzel-, Doppel, Reihen- und Mehrfamilienhäuser). Die Flächen werden über die Bergstraße und die Straße Am Bürgerhaus erschlossen. Ergänzend wird eine öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung Sport- und Spielfläche südlich des Bürgerhauses ausgewiesen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Flächen derzeit als geplante Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Fläche für den Gemeinbedarf und als Grünfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.

(6) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

(7) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planvorentwürfe des Bebauungsplanes (1.Bauabschnitt) und der FNP-Änderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

                                               22.04.2024 – 24.05.2024 einschließlich

 in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, per Email oder zu Protokoll). Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail () abgegeben werden.

(8) Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (https://www.gemeinde-fronhausen.de -> Rathaus A – Z -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.

(9) Die Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

 

Übersichtskarte

Anlage 1
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen
Bebauungsplan „Lange Gärten“
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersichtskarte

Anlage 2
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB für
den 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Lange Gärten“ sowie
Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich