Bekanntmachung zum Entfallen des Ortsbeirates Hassenhausen

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Kommunalwahlen im Lande Hessen vom 14. März 2021;

Feststellung und Bekanntmachung nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) – Entfallen des Ortsbeirates Hassenhausen

 

Mit der Mandatsniederlegung und dem damit verbundenen Ausscheiden von Herrn Ulrich Hahn aus dem Ortsbeirat Hassenhausen habe ich als besonders bestellter Wahlleiter für Kommunalwahlen in der Gemeinde Fronhausen festgestellt und bekannt gemacht, dass dieser Sitz im Ortsbeirat Hassenhausen für die Dauer der restlichen Wahlzeit unbesetzt bleibt, da der Wahlvorschlag erschöpft ist. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.

 

Ich stelle somit fest, dass die Mitgliederzahl des Ortsbeirates Hassenhausen in Folge des Ausscheidens von Vertretern nur noch weniger als drei Mitglieder hat.

Damit entfällt nach gesetzlicher Vorgabe gemäß § 82 Abs. 1 der HGO die Einrichtung des Ortsbeirates Hassenhausen für die restliche Dauer der bis 2026 laufenden Wahlzeit.

 

Die Aufsichtsbehörde wird entsprechend unterrichtet.

 

35112 Fronhausen, den 17.08.2023

Der Wahlleiter

der Gemeinde Fronhausen

gez.: Achim Batz

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