Last Updated on 20. Juli 2023 by MartinGrebe
Leider ist uns aufgefallen, dass an vielen Grundstücken im Gemeindegebiet die Gehwege und auch Verkehrszeichen erheblich zugewachsen sind, so dass wir uns veranlasst sehen, auf Folgendes hinzuweisen:
Insbesondere Hecken und Sträucher wachsen im Laufe des Jahres stark, so dass sie regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen. Dies ist unbedingt erforderlich, wenn seitlich wuchernde Pflanzen und überhängende Zweige an Geh- und Radwegen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer behindern oder sogar gefährden. In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen verhindert Überwuchs häufig die Sicht und kann zu Unfällen führen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Der Rückschnitt ist so auszuführen, dass die Verkehrszeichen von allen Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Beeinträchtigung wahrgenommen werden können.
Das Verbot des Naturschutzes, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. Gehölze zu schneiden, greift in diesem Fall nicht, weil es sich um eine aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendige Maßnahme handelt. Zudem sind ohnehin schonende Form- und Pflegeschnitte sowie das Entfernen von Totholz ganzjährig zulässig, wobei darauf zu achten ist, dass sich kein Vogelnest mit Eiern oder Jungvögeln im jeweiligen Strauch befindet.
Bitte sorgen Sie auch dafür, dass entlang Ihrer Grundstücksgrenze und in der angrenzenden Straßenrinne regelmäßig das Unkraut und Unrat entfernt wird, da durch den Samenflug auch die angrenzenden Grundstücke verunkrauten und der Abfluss von Regenwasser durch zugewachsene Rinnen behindert wird.
Ordnungsamt
der Gemeinde Fronhausen