Last Updated on 6. Juli 2023 by MartinGrebe
Nachdem
Frau Sonja Haese,
Lahnstraße 5, 35112 Fronhausen
ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Fronhausen niedergelegt hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.
Die nächsten noch nicht berufenen Bewerber in der Nachrückreihenfolge für dieses Gemeindevertretermandat, Frau Carina Sell, Hainbuchweg 1, 35112 Fronhausen und Herr Rainer Hoffarth, Bellnhäuser Mühle 1, 35112 Fronhausen, haben auf die Annahme des Mandates verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“
Herr Rene Norwig,
Struthweg 11, 35112 Fronhausen
als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 06.07.2023
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Achim Batz