Last Updated on 23. Juni 2023 by MartinGrebe
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung
In dem Flurbereinigungsverfahren Weimar-B 255, Landkreis Marburg-Biedenkopf, habe ich gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke einen Anhörungstermin anberaumt auf
Donnerstag, den 06. Juli 2023, 10:00 Uhr, im Bürgerhaus Niederweimar, Herborner Straße 36, 35096 Weimar (Lahn)
zu welchem die Beteiligten hierdurch eingeladen werden.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können im v. g. Anhörungstermin schriftlich erhoben oder zur Niederschrift bei dem Amt für Bodenmanagement, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, erklärt werden.
Beteiligte, die gegen die Ergebnisse der Wertermittlung keine Einwendungen haben, brauchen an dem Anhörungstermin am 06. Juli 2023 nicht teilzunehmen.
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der die Flächengröße und die Ergebnisse der Wertermittlung seines Grundbesitzes im Flurbereinigungsverfahren nachweist mit Angabe des betreffenden Flurstücks und einer Benachrichtigung gemäß der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, die Ergebnisse der Wertermittlung anhand der ihnen zugegangenen Nachweise und der ausliegenden Unterlagen zu überprüfen. Die Prüfung der Ergebnisse der Wertermittlung soll sich nicht nur auf die eigenen, sondern auch auf alle übrigen Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes erstrecken. Dazu sollte jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer prüfen, ob die ihr / ihm innerhalb des Flurbereinigungsgebietes gehörenden Grundstücke in diesem Nachweis vollständig und mit den richtigen Grundstücksbezeichnungen und Flächenangaben enthalten sind.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen am
Montag, den 03. Juli 2023, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, den 04. Juli 2023, von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr
und Mittwoch, den 05. Juli 2023, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses Niederweimar (Erdgeschoss), Alte Bahnhofstraße 31,
zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten aus.
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Es wird ausdrücklich auf die Auslegung und Auskunftserteilung hingewiesen.
Im Anhörungstermin am Donnerstag, den 06.07.2023, ab 10:00 Uhr, können zu einzelnen Besitzständen keine Auskünfte mehr erteilt werden.
Über den weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens (Feststellung der Wertermittlungsergebnisse, Planwünsche und Planvereinbarung) werden zuvor in einem Infoabend allgemeine Informationen gegeben. Hierzu werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen, für
Donnerstag, den 29. Juni 2023 um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Niederweimar, Herborner Straße 36, 35096 Weimar (Lahn)
In dieser Veranstaltung werden die zugesandten Nachweise des Alten Bestandes und das Formular (Fragebogen) zu den Abfindungswünschen, sowie der weitere Verfahrensablauf eingehend erläutert.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Weimar (Lahn) und in den angrenzenden Gemeinden und Städten Marburg, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra, und Gladenbach öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Ladung zur Wertermittlungsvorlage im Internet unter www.hvbg.hessen.de/UF1780 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 31. Mai 2023
Im Auftrag
gez. J. Sauer (LS)
Verfahrensleiter
Amt für Bodenmanagement Marburg
– Flurbereinigungsbehörde –
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Telefon: +49(611) 535 3000
Fax: +49(611) 535-3300
E-Mail: