Last Updated on 26. Mai 2023 by MartinGrebe
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25. Mai 2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen beschlossen.
Die Vorschlagsliste ist in der Zeit vom 01. Juni 2023 bis einschließlich 08. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, Zimmer Nr. 4 (Ordnungsamt), zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
gez. Schnabel,
Bürgermeisterin
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