Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ot Fronhausen ; Bebauungsplan „Kammäcker / Biegen“ – 1. Änderung

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich
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Last Updated on 22. Mai 2023 by MartinGrebe

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie und der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB – Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 03.11.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kammäcker / Biegen“ – 1.Änderung im Ortsteil Fronhausen im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst den Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes, der maßgeblich durch den Standort der Firma Schneider geprägt wird.

(3) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4) Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Rücknahme des Erschließungsstichweges (Flurstück 171), da die Fläche mittlerweile von der Firma Schneider erworben wurde. Durch den Wegfall des Stichweges können die Baugrenzen in diesem Bereich angepasst werden. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt, das Verfahren kann nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

(5) Gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB gegeben.

(6) Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

(7) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

22.05.2023 – 23.06.2023 einschl.

in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich oder zu Protokoll). Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail () abgegeben werden.

(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage www.gemeinde-fronhausen.de unter dem Reiter „Rathaus von A – Z“ und der Rubrik „amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

(10) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Fronhausen das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

 

Übersichtskarte
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kammäcker / Biegen“ – 1. Änderung
Änderungsbereich mit der Ellipse markiert)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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