Im Rahmen des Hilfspakets „Hessen steht zusammen“ können Vereine in Hessen im Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2024 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen.
Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.
Vereine können den Antrag ab sofort online über folgende Adresse stellen: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe
Der zuständige Geschäftsbereich kann der Richtlinie unter Punkt 2 „Antragsverfahren“ entnommen werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiekostenhilfe für Vereine finden sich unter https://antrag.hessen.de/hcc/fm/sites/00042/FAQs.pdf
Weitere Informationen zum Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ finden sich unter https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen
Diese Beiträge könnten Sie vielleicht auch interessieren:
Die Flursäuberungsaktion im MZV-Gebiet fand erstmalig i...Februar 4, 2019
Aufgrund der aktuellen Situation, ist die Geschäftsstel...April 17, 2020
Gemäß § 97 Absatz 5 der Hessischen Gemeindeordnung in d...Mai 18, 2016
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf weist die Bürger ...Juni 14, 2019
Hiermit wird bekannt gegeben, dass am 15. November 2020...Oktober 21, 2020
Landkreis und Kommunen reduzieren CO2-AusstoßDer Landkr...Dezember 9, 2019