Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes (gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Im Umlegungsverfahren

Gemarkung Fronhausen (2494), Verfahrensgebiet „Am Sportfeld / Salzbödener Weg“

ist der Umlegungsplan, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 28.02.2023 aufgestellt worden.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen, Schulstr. 19, in 35112 Fronhausen, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.

Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
Bürgermeisterin Claudia Schnabel

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