Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

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Last Updated on 2. Februar 2023 by MartinGrebe

Wir möchten gerne auch weiterhin allen Geburtstagsjubilaren (70, 75, 80, 85, sowie ab dem 90. Geburtstag jährlich) und Ehejubilaren (50 Jahre – „Goldene Hochzeit“, 60 Jahre – „Diamantene Hochzeit“, 65 Jahre – „Eiserne Hochzeit“, und 70 Jahre – „Gnadenhochzeit“) gratulieren, müssen jedoch auch auf Ihre persönliche Datensicherheit achten.

Ab dem 80. Lebensjahr, sowie zum 85. und ab dem 90. Lebensjahr jährlich, ebenso zu Ehejubiläen besteht auch die Möglichkeit, dass die Bürgermeisterin bzw. Ihr Vertreter die Jubilare besucht und persönlich gratuliert.

Des Weiteren können Geburtstage und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Fronhausen, sowie in der Presse (OP, Gießener Anzeiger, Gießener Allgemeine) veröffentlicht, bzw. an den Landkreis (Ehejubiläen, 90 Jahre, 95 Jahre und 100 Jahre) übermittelt werden.

Ab dem 100. Lebensjahr, sowie der Eisernen Hochzeit und Gnadenhochzeit werden darüber hinaus (wenn keine Übermittlungssperre eingetragen ist) vorab Meldungen an das Bundesverwaltungsamt in Köln, sowie die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden versandt.

Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie anlässlich Ihres aktuellen Ehe- oder Altersjubiläums (wie oben beschrieben) am Jubiläumstag einen Besuch und / oder eine Veröffentlichung, mit Nennung der jeweiligen Zeitungen, wünschen.

Sollte Sie einem Besuch der Bürgermeisterin oder Ihres Stellevertreters und/oder einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Fronhausen und diversen Zeitungen zustimmen, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Jubiläumstag an Frau Doetsch (0 64 26 / 92 83 12, ).

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

 

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