Aufruf an die Bürger der Gemeinde Fronhausen
Bewerbung zur Wahl als Schöffe / Jugendschöffe
Alle fünf Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen für die Ausübung des Amtes am Amtsgericht Marburg gewählt. Die Amtszeit der z. Zt. amtierenden Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich. Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung der Vorschlagslisten der Schöffen und Jugendschöffen sind die §§ 36 – 38 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie § 35 des Jugendgerichtsgesetztes (JGG).
Gesucht werden für Fronhausen Frauen und Männer, die am Amtsgericht Marburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein, in Fronhausen wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
Für die Benennung von Schöffen können Vorschläge eingereicht werden von:
– Fraktionen/Parteien,
– Vereinigungen jeder Art (z. B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der
kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u. ä.),
– Personen, die sich selbst vorschlagen.
Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit den Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob evtl. Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 GVG vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.
Bewerbungen für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen sind bis zum 28. April beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen, Frau Becker (Telefon 06426/ 928314) einzureichen.
Wer sich als Jugendschöffe bewerben möchte, richtet seine Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Telefon 06421/405-0.
gez. C. Schnabel
Bürgermeisterin
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