Last Updated on 27. Februar 2023 by MartinGrebe
Durchführung auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Borken (Hessen), Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen, Neustadt (Hessen), Stadtallendorf, Kirchhain, Amöneburg, Ebsdorfergrund, Marburg, Fronhausen, Lollar und Wettenberg von März 2023 bis Juni 2024
Seit den späten 1960er Jahren überträgt die 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Borken und dem Umspannwerk Gießen/Nord (LH-11-3002) zuverlässig Strom und trägt somit zur Versorgungssicherheit in der Region bei.Die stromführenden Leitereile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P133 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet. In einem ersten Schritt zu konkreten Planungen erfolgen ab März 2023 Kartierungsarbeiten.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Umweltplanung, Raiffeisenstr. 7, 35410 Hungen. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Aktuell finden Übersichtsbegehungen statt, um die Probeflächen für die genaue Kartierung festzulegen. Die genauen Orte für die Detailkartierungen werden nach Abschluss der Übersichtsbegehung festgelegt. Eine öffentliche Bekanntmachung der darauf folgenden detaillierten Kartierungsarbeiten (z.B. für Brutvögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien und Insekten) folgt zeitnah.
Im Regelfall werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren werden, in Einzelfällen werden auch private Grundstücke betreten. Dabei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Termine
Beginn der Kartierungen: März 2023
Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: Juni 2024
Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke werden Sie nach Abschluss der Übersichtsbegehungen auf der Projektwebseite im Internet nachsehen können.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an: