Allgemeine Informationen zur Grundsteuer

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Last Updated on 27. Februar 2023 by MartinGrebe

– Eigentumsübergang-

Sie haben ein Grundstück, ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie verkauft oder gekauft und möchten nun wissen, was zu tun ist, damit die Umstellung auf den Käufer/ die Käuferin erfolgt?

Die folgenden Informationen sollen Ihnen Antwort geben:

Der Kauf einer Immobilie erfolgt durch einen notariellen Kaufvertrag. Eine Abschrift des Kaufvertrages wird u.a. an das Bauamt der Gemeinde Fronhausen und an das zuständige Finanzamt gesandt. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind nunmehr der Meinung, dass alles geregelt sei und eine zügige Umstellung der Grundbesitzabgaben auf den neuen Eigentümer/ die neue Eigentümerin erfolgen kann.

Dass die Umstellung der Grundsteuer erfolgen kann, ist richtig.

Allerdings kann eine zeitnahe Umstellung nicht garantiert werden. Warum?

Gemäß § 184 Abgabenordnung darf die Gemeinde Fronhausen die Grundsteuer erst nach Erlass einer geänderten Grundsteuermessbetrags-Mitteilung des zuständigen Finanzamtes auf den Neueigentümer umschreiben. Im Wege der sogenannten Zurechnungsfortschreibung erfolgt diese Umschreibung jedoch grundsätzlich erst zum 01.01 des auf den Kauf bzw. Verkauf folgenden Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der/die bisherige Eigentümer*in Schuldner*in der Grundsteuer.

Beispiel:
Übereignung zum 15.05.2022

  • Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber zum 01.01.2023
  • Der Verkäufer bleibt für das Jahr der Übereignung (bis zum 31.12.2022) steuerpflichtig.

Erfahrungsgemäß kann die Umschreibung seitens des Finanzamtes einige Monate in Anspruch nehmen, so dass in einzelnen Fällen die Umschreibung nicht bis zum 01.01 durchgeführt wird. Der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin bleibt dann solange Schuldner / Schuldnerin der Grundsteuer, bis die Umschreibung erfolgt ist. Überzahlte Steuern werden entsprechend erstattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus den genannten Gründen unsererseits eine zeitnahe Umstellung der Grundsteuer nicht möglich ist. Sollten Sie dennoch Fragen haben, geben Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne Auskunft.

Ansprechpartner:        Frau Scheld                                         Frau Ketzer

Tel.:                                      06426-9283-17                                         06426-9283-16

E-Mail:                                       

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