Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern.

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Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, vertreten durch den Fachdienst Wasser- und Bodenschutz als zuständige Untere Wasserbehörde (§ 64 Abs. 3…

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