Betriebsbesichtigung und Beratung nach §§14ff. SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) auf Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG)
In Kürze wird die zuständige Aufsichtsperson Herr Thomas Wickert in unseren Mitgliedsbetrieben der Großgemeinde Fronhausen und deren Ortsteilen die hier versicherten Unternehmen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besichtigen und beraten.
Der Unternehmer wird darauf hingewiesen, dass er die Besichtigung seines Betriebes durch die zuständige Aufsichtsperson zu ermöglichen hat, diese bei der Besichtigung begleiten sollte oder sich durch eine geeignete Person vertreten lässt.
Ihre
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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