Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsteiles Erbenhausen

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Nachdem

Frau Silvia Dammshäuser, Alte Dorfstraße 4, 35112 Fronhausen OT Erbenhausen

ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Erbenhausen zum 01.09.2022 niedergelegt hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit Wirkung zum 01.09.2022 verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Gemeinwohl Erbenhausen (Gemeinwohl)“

Frau Elke Weitzel, Sonnbach 13, 35112 Fronhausen OT Erbenhausen

als Nachrückerin in den Ortsbeirat Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat zum 01.09.2022 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises des Ortsteils Erbenhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

 

35112 Fronhausen, den 01.09.2022

Der Wahlleiter

der Gemeinde Fronhausen                (Dienstsiegel)

gez.: Achim Batz

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