Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen

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Nachdem

Frau Silvia Dammshäuser, Alte Dorfstraße 4, 35112 Fronhausen OT Erbenhausen

ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Fronhausen zum 01.09.2022 niedergelegt hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit Wirkung zum 01.09.2022 verloren.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Initiative Fronhausen (IF)“

Herr Christian Eidam, Stollberg 19, 35112 Fronhausen

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat zum 01.09.2022 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

 

35112 Fronhausen, den 11.08.2022

Der Wahlleiter

der Gemeinde Fronhausen                (Dienstsiegel)

gez.: Achim Batz

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