Leinenpflicht und Verunreinigung durch Hundekot

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Last Updated on 18. Juli 2022 by MartinGrebe

Das Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen weist alle Hundehalter- und Führer wiederholt auf die Einhaltung der Leinenpflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage und in explizit beschilderten Bereichen außerhalb der Ortslage, wie bspw. dem FFH-Gebiet zwischen Bellnhausen/Sichertshausen und Fronhausen hin.

Des Weiteren sind Hinterlassenschaften unmittelbar nach dem verrichteten Geschäft mittels Kotbeuteln o.ä. aufzunehmen und entweder einem der öffentlichen Müllgefäße oder der heimischen Restmülltonne zuzuführen.

Bei Zuwiderhandlung findet die bestehende Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Fronhausen Anwendung.

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