Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern in der Gemeinde Fronhausen

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und fehlenden Niederschlägen wird ab sofort die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern in der Gemeinde Fronhausen, insbesondere dem Brunnen am Brunnenplatz in Fronhausen, nur noch mit handelsüblichen Gefäßen (Eimer, Gießkannen u. ä.) geduldet.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist bis auf Weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen. Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Entnahmeverbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Personen.

Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände. Diese Regelung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Wir bitten um Beachtung.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen

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