Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Im Mühlenberg“

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Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen in ihrer Sitzung am 16.12.2021 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Im Mühlenberg“ im Ortsteil Bellnhausen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 04.05.2022 hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Im Mühlenberg“ wirksam.

Der Flächennutzungsplan wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, Bauamt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Fronhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Fronhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Im Mühlenberg“
(Planteil, unmaßstäblich)

 

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