Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Mühlenberg“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) wurden ebenfalls als Satzung beschlossen.
Gem. § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen tritt mit dieser Bekanntmachung der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Im Mühlenberg“ inkl. der enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, Bauamt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Fronhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Fronhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hinweis nach § 44 BauGB
Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Mühlenberg“
(Planteil, unmaßstäblich)
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