Seit über 10 Jahren gibt es im Ortsteil Bellnhausen einen Verkehrsberuhigten Bereich. Da es seit Jahren und verstärkt in letzter Zeit massive Probleme mit Falschparkern in diesem Bereich gibt, wurde geprüft, ob es möglich und erforderlich ist, im alten Ortskern Parkflächen auszuweisen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist dies jedoch nur so eingeschränkt möglich, dass sowohl der Ortsbeirat als auch der Gemeindevorstand sich dagegen entschieden haben.
Wir weisen darauf hin, dass dies rechtens ist: um einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen ist es nicht erforderlich, Regelungen für den ruhenden Verkehr in diesem Bereich zu treffen. Vorhandene Stellplätze in den angrenzenden Nebenstraßen sind völlig ausreichend.
Von daher geben wir nachfolgend zum wiederholten Mal die dort geltenden gesetzlichen Regelungen bekannt:
Die Verkehrsberuhigung wird in Deutschland durch das Verkehrszeichen 325 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 326 aufgehoben.
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Zeichen 325: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches | Zeichen 326: Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches |
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten
- Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten
- Die Fußgänger dürfen den Verkehr nicht unnötig behindern.
- Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen.
Ab sofort wird in diesem Bereich verstärkt und regelmäßig die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert; festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend geahndet.
Ordungsamt
der Gemeinde Fronhausen
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