Last Updated on 10. Februar 2022 by MartinGrebe
Da es aufgrund der sich ständig ändernden Regelungen inzwischen zu zahlreichen Missverständnissen insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung wer wann wo welche Maske zu tragen hat kommt, möchten wir Ihnen nachfolgend die aktuell geltenden Regeln erläutern:
- in Verkaufsstätten (Groß- und Einzelhandel) gilt seit dem 07.02.22 für alle Kundinnen und Kunden ab 16 Jahren die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Das Personal im Einzelhandel ist lediglich verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen!
- Beim Friseurbesuch gilt die 3G-Regel, d. h. es reicht auch ein Testnachweis! Auch hier ist von den Kundinnen und Kunden ab 16 Jahren eine FFP2-Maske zu tragen, während die dienstleistenden Personen nur verpflichtet sind mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Diese Regeln gelten zunächst bis zum 06.03.22; inwiefern es danach Änderungen geben könnte, ist aktuell noch nicht absehbar. Wir werden Sie weiterhin über wichtige Änderungen auf dem Laufenden halten. Zudem finden Sie die jeweils gültige Zusammenfassung der Corona-Regeln in Hessen auf der Homepage der Gemeinde. Hinweis: Aus diesen Zusammenfassungen sind Details, wie die oben aufgeführten, allerdings nicht ersichtlich.
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