Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Oberwalgern Bebauungsplan „Auf dem Wiesacker“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Erneute Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB – Entwurfsoffenlage

 

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 27.05.2021 und am 16.12.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan „Auf dem Wiesacker“ im Ortsteil Oberwalgern sowie die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) in diesem Bereich beschlossen. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird die Bekanntmachung der Entwurfsoffenlage vom 17.02.2022 wiederholt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.04.2021 wird daher um zehn weitere Tage und somit bis zum 20.04.2022 verlängert.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches wurde zur Entwurfsoffenlage erweitert und beinhaltet die Flurstücke 3/2, 46 tlw. und 58 tlw. in der Flur 12 sowie die Flurstücke 29/2, 29/16, 28/39, 57, und 62 tlw. in der Flur 15, jeweils Gemarkung Oberwalgern. Hinzu kommen verschiedene Ökokontomaßnahmen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich (Plankarte 2) auf den Flurstücken 22/2 tlw. und 24 in der Flur 11 (Gemarkung Oberwalgern) sowie den Flurstücken 20, 21 und 69/22 in der Flur 12 (Gemarkung Oberwalgern). Zusätzlich erfolgt ein naturschutzrechtlicher Ausgleich (Plankarte 3) auf den Flurstücken 9 tlw., 17 tlw. und 18 tlw., in der Flur 13 (Gemarkung Fronhausen).

(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Allg. Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO erfolgen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Oberwalgern auch künftig gerecht zu werden. Die Flächen werden über die Verlängerung der Brunnenstraße sowie zusätzlicher Erschließungsstraßen innerhalb des Gebietes erschlossen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht und die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden mit öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der Eingriff wird über das Ökopunktekonto der Gemeinde Fronhausen ausgeglichen.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

Weitere umweltbezogene Informationen liegen vor: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Bezug auf Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Maculinea-Arten.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern eingegangen. Wesentliche Sachverhalte werden zusammenfassend aufgeführt:

Abwasserverband Mittlere Salzböde (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Umgang mit der Entwässerung.

Hessen Forst (Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis zum einzuhaltenden Waldabstand.

Koordinierungsbüro für Raumordnung und Stadtentwicklung (Schutzgüter: Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Tiere): Hinweis auf mögliche Lärmimmissionen bzw. -konflikte.

Kreisausschuss des LK Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Naturschutz (Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete): Hinweise auf Betroffenheit eines LRTs und eines VRG Regionaler Grünzug. Hinweise, dass Beeinträchtigungen auf Schutzgebiete auszuschließen sind. Hinweise zur artenschutzrechtlichen Untersuchung von Amphibien, Tagfalter, Reptilien, Fledermäuse und Vögel. Hinweise auf Reduzierung des Geltungsbereiches aufgrund der ökologischen Bedeutung. Hinweis auf Vermeidung von Verbotstatbeständen. Hinweis auf Notwendigkeit einer Eingriffs- und Ausgleichsplanung. Hinweise zu Begrünungsmaßnahmen der Grundstückfreiflächen und zur Vermeidung von Lichtimmissionen.

Kreisausschuss des LK Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf Lage außerhalb eines Trinkwasser- und Überschwemmungsgebietes. Hinweis auf Umgang mit der Einleitung von Niederschlagswasser.

Kreisausschuss des LK Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (Schutzgüter Boden und Wasser, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und VRG Landwirtschaft sowie zu Alternativen. Hinweise zur Bodenqualität.

Kreisausschuss des LK Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Gefahrenabwehr (Schutzgüter: Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zur Sicherung der Löschwasserversorgung.

Naturschutzbund Deutschland Hessen e.V. (Schutzgüter: Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft): Hinweise zu Biotopen und (geschützten) Arten im Plangebiet. Hinweis zur Lage und zum Umgang mit VRG Regionaler Grünzug.

RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (Schutzgüter: Boden und Wasser; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): keine Hinweise auf Kampfmittel im Plangebiet.

RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft): Hinweis auf die Lage im Vorbehaltsgebiets und Vorranggebiet für Landwirtschaft, im Vorranggebiet Regionaler Grünzug und im Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz.

RP Gießen, Grundwasserschutz, Wasserversorgung (Schutzgüter: Boden und Wasser): Hinweis auf Lage außerhalb eines Wasserschutzgebietes.

RP Gießen, Nachsorgender Bodenschutz (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf Altlasten im Plangebiet, dabei kann es punktuell zum Anfall von verunreinigtem Boden aus der Vornutzung kommen, daher Forderung einer Historischen Erkundung.

RP Gießen, Vorsorgender Bodenschutz (Schutzgüter: Boden, Wasser und Luft): Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz. Hinweise zur Erosionsgefährdung und zu Vorkehrungsmaßnahmen.

RP Gießen, Kommunale Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen (Schutzgüter: Mensch, Tiere, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Umgang mit Abfall und der Abfallentsorgung. Hinweise zum Umgang bei Erdarbeiten mit Auffüllungen.

RP Gießen, Bergaufsicht (Schutzgüter: Boden, Wasser, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstigen Sachgütern): Hinweis auf Lage des Plangebietes im Bergfreien.

RP Gießen, Landwirtschaft (Schutzgüter: Boden und Wasser, Landschaft): Hinweise auf die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen.

RP Gießen, Obere Forstbehörde (Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis zum einzuhaltenden Waldabstand. Hinweis auf fehlende Eingriffs- und Ausgleichplanung.

RP Gießen, Bauleitplanung (Schutzgüter: Boden und Wasser, Landschaft): Hinweise auf die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen.

RP Gießen, Kommunales Abwasser, Gewässergüte (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf nicht ordnungsgemäß betriebene Abwasseranlagen und Handlungsbedarf bei möglicher Gefährdung.

Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Kein Vorhandensein von Abwasseranlagen.

Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise auf Maßnahmen zur Versorgung mit Trink- und Betriebswasser.

Bürger 1 (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zur Inanspruchnahme eines VRG Regionaler Grünzug.

Bürger 2 (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf Waldabstand und mögliche Sturmgefahr. Hinweis auf Herstellung eines Einmündungsbereiches im Plangebiet. Hinweis auf Umgang mit Bepflanzungen.

Bürger 3 (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf Überlastung der Kanalisation und Vorschläge zum Umgang. Hinweise auf vorkommende Arten.

 

Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) behandelt sind, und den o.a. Umweltinformationen öffentlich ausgelegt.

(5) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarte, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) sowie alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom

 

                                               04.03.2022 – 20.04.2022 einschließlich

 

in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an abgegeben werden.

(6) In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Gemeinde Fronhausen aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit auf die Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte und ergänzte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen hin.

(7) In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes ein Monat aus, allerdings wird die Auslegungsfrist angemessen um knapp zwei Wochen verlängert. Im öffentlichen Interesse wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Vereinbarung unter Tel. 06426-928328 hingewiesen. Während der geänderten Dienststunden und bei geschlossener Eingangstür der Verwaltung kann durch „Klingeln“ oder auf „telefonischen Zuruf“ die Tür geöffnet werden. Die Planunterlagen liegen in einem separaten Raum aus.

(8) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (https://www.gemeinde-fronhausen.de -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Durch die Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail kann das Aufsuchen der Verwaltung und das Einsehen der Unterlagen vor Ort vermieden werden.

(9) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(10) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können, und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

(11) Die Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Oberwalgern
Bebauungsplan „Auf dem Wiesacker“
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte 1 – Räumlicher Geltungsbereich

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte 2 – Artenschutzrechtlicher Ausgleich 

Flurstücke 22/2 tlw. und 24 in der Flur 11 (Gemarkung Oberwalgern)
Flurstücke 20, 21 und 69/22 in der Flur 12 (Gemarkung Oberwalgern)

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab

 

Übersichtskarte 3 – Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Flurstücke 9 tlw., 17 tlw. und 18 tlw., in der Flur 13 (Gemarkung Fronhausen)

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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