Last Updated on 3. März 2022 by MartinGrebe
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Bildung eines Kreisseniorenrates lade ich zur ersten ordentlichen Sitzung 2022 des Kreisseniorenrates ein, am Freitag, 11. März 2022, 10:00 bis 12:00 Uhr, in Raum 005, Tagungsgebäude, Landratsamt Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
TOP 1: Begrüßung und Regularien
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3: Genehmigung des Protokolls der Mitgliedervollversammlung vom 20.09.2021
TOP 4: Bericht des Vorstandes
TOP 5: Verabschiedung durch den Ersten Kreisbeigeordneten Marian Zachow
TOP 6: Berichte aus den Kommunen
TOP 7: Wahlen zum Kreisseniorenrat am 04.04.2022
TOP 8: Verschiedenes
TOP 9: Blitzlicht
Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Besucher*innen sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
- Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungs-dauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
- Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.
Denken Sie bitte daran, dass die Kreisverwaltung derzeit nur eingeschränkt geöffnet ist und die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt. Sie benötigen dieses Einladungsschreiben sowie den entsprechenden Nachweis mit Personalausweis, um dieses am Eingang beim Pförtnerdienst vorzuzeigen, um in das Gebäude zu gelangen. Im Übrigen wird allerdings auch Besucher*innen mit einem mündlichen Hinweis auf die Ausschusssitzung der Zutritt gewährt.
Während der gesamten Sitzung muss durchgehend ein medizinischer MNS oder eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil getragen werden, auch nach Einnahme des Sitzplatzes. Es wird hierbei dringend das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil empfohlen.
Bis auf weiteres ist in den Sitzungen der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt – bitte beachten Sie dies.
Marburg, 17.02.2022
Mit freundlichen Grüßen
gez.: Harald Michael