Last Updated on 6. Januar 2022 by MartinGrebe
Im Zuge der Aufnahme von geflüchteten Menschen, die dem Landkreis zur Unterbringung und Betreuung zugewiesen werden, besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnraum zur Anmietung durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Der konkrete Bedarf erstreckt sich sowohl auf kleinere und mittlere abgeschlossene Wohnungen als auch auf größere Wohneinheiten für die Unterbringung von bis zu 20 Einzelpersonen. Eine funktionierende Infrastruktur mit Hausarzt, Apotheke und Einkaufsmöglichkeiten vor Ort und eine gute Anbindung an den ÖPNV sind wünschenswert.
Die Wohnungen müssen, vergleichbar mit einer Ferienwohnung, vollständig möbliert sein: Waschmaschine, Küche mit den üblichen Geräten, zudem Besteck, Töpfe, Pfanne, Handtücher, Bettzeug und in jedem Raum müssen auch Rauchmelder angebracht werden. Die Vergütung erfolgt über den Landkreis monatlich zu einem Tagessatz je untergebrachter Person.
Interessierte Vermieter*innen wenden sich bitte für weitergehende Informationen an den
Fachdienst Sozialdienst Zuwanderung und Asylangelegenheiten beim Landkreis Marburg – Biedenkopf.
Ansprechpartner ist Herr Räuber, Tel.: 06421 405 7247,
E-Mail: