Last Updated on 7. Dezember 2021 by MartinGrebe
Gemäß der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vom 24.11.2021 können Sitzungen von kommunalen Gremien weiterhin unabhängig von der Personenzahl und ohne verbindliche Auflagen stattfinden. Gleichzeitig wird aber dringend empfohlen, auch diese Termine pandemieangemessen und unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln durchzuführen.
In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung kann daher eine Teilnahme an den Sitzungen sowohl als Gremienmitglied als auch als Zuhörer ab sofort nur noch unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Zuhörer nur mit Negativnachweis geimpft oder genesen (2G-Regel)
- Mitglieder der Gremien nur mit Negativnachweis geimpft, getestet oder genesen (3G-Regel)
- Zutritt nur mit medizinischer Maske (OP oder FFP2), die auch am Platz zu tragen ist
- Desinfektion der Hände beim Eintreten in das Gebäude
- Einhaltung der Mindestabstände zu anderen Anwesenden
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei unseren Bemühungen, die Verbreitung des Virus in der Gemeinde Fronhausen zu verhindern.
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