Bekanntmachung der Vorwegnahme der Entscheidung (gem. § 76 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Last Updated on 9. Dezember 2021 by MartinGrebe

Umlegungsverfahren „Am Sportfeld / Salzbödener Weg“ Gemarkung Fronhausen

 

1. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan (Vorwegnahme der Entscheidung) für das Verfahrensgebiet „Am Sportfeld / Salzbödener Weg“ Gemarkung Fronhausen am 30.11.2021 unanfechtbar geworden ist.

Die Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummer 9.

2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan (Vorwegnahme der Entscheidung) vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümmerinnen und Eigentümer in den neuen Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

3. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

4.  Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen (Umlegungsstelle), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen (Umlegungsstelle)

Bürgermeisterin Claudia Schnabel

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