Last Updated on 15. Dezember 2021 by MartinGrebe
Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens mit überdurchschnittlich hohen Neuinfektionszahlen bundesweit ist es dringend erforderlich zum Schutz der Bediensteten und der Rathausbesucher den Zugang zur Verwaltung zu beschränken.
Ab sofort ist ein 3G-Nachweis erforderlich, um die Verwaltung zu betreten. D. h. der Zutritt wird bis auf Weiteres nur noch gestattet, wenn einer der folgenden Nachweise vorgelegt wird:
– ein Impfnachweis über den vollständigen Impfschutz (möglichst in digitaler Form)
– ein Genesenennachweis (möglichst in digitaler Form)
– ein Testnachweis von einer offiziellen Teststelle (PCR-Test: 48 Stunden gültig oder Antigen-Schnelltest: 24 Stunden gültig) ebenfalls möglichst in digitaler Form.
Da Sie aktuell ohnehin nur nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zu den Verwaltungsleistungen haben und Ihnen seit dem 01.12.21 wieder ein kostenloses Testangebot im Bürgerhaus Fronhausen zur Verfügung steht, stellt diese Regelung auch für ungeimpfte Personen nur eine sehr geringfügige Einschränkung der persönlichen Freiheit dar. Dies ist angesichts der Sicherheit der übrigen Betroffenen eindeutig vertretbar.
Die Bürgermeisterin