Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens der gewählten Bewerberin der Direktwahl der Bürgermeisterin in der Gemeinde Fronhausen am 26.09.2021

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich / BGM-Wahl 2021
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I. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2021 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl der Bürgermeisterin ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 3.314
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 2.641
3.1 Zahl der gültigen Stimmen: 2.566
3.2 Bei der Teilnahme nur einer Person an der Wahl
Zahl der gültigen „JA“-Stimmen: 1.488
Zahl der gültigen „NEIN“-Stimmen: 1.078
4. Zahl der ungültigen Stimmen: 75
5. Die Zahlen der für die einzige Bewerberin abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
    1. Frau Schnabel, Claudia IF    1.488 JA-Stimmen    57,99%
6. Der Wahlausschuss stellte fest, dass auf die Bewerberin Frau Claudia Schnabel mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen sind. Sie ist damit zur Bürgermeisterin der Gemeinde Fronhausen gewählt. (Die Amtsperiode beginnt am 01. Januar 2022).

II. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben:
– jede/r an der Wahl teilnehmende Bewerber/in
– jede und jeder Wahlberechtigte/r des Wahlkreises, die oder der die Verletzung eigener Rechte geltend macht
– jede und jeder Wahlberechtigte/r, wenn sie oder ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten unterstützen.

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag dieser Bekanntmachung ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Fronhausen, den 07.10.2021
Der besonders bestellte Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen
gez.
Achim Batz

 

 

 

 

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