Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsteiles Fronhausen

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Nachdem

Frau Dr. Irmgard Jordan,

Stollberg 31, 35112 Fronhausen

 

ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Fronhausen niedergelegt hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Engagiert für Fronhausen (EFF)“

 

Herr Michael Heimann,

Falltorweg 9, 35112 Fronhausen

 

als Nachrücker in den Ortsbeirat Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises des Ortsteils Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

 

35112 Fronhausen, den 14.10.2021

Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen                      (Dienstsiegel)
gez.: Achim Batz

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