Herr Jens Schneider, ehemals Zwester-Ohm-Straße 35,
35112 Fronhausen OT Hassenhausen
hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Hassenhausen durch Verlust der jederzeitigen Wählbarkeit (Wegzug aus der Gemeinde) gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.
Gemäß § 34 des KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.
Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, bleibt der Sitz im Ortsbeirat Hassenhausen für die Dauer der Wahlzeit unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises des Ortsteils Hassenhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 21.10.2021
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Achim Batz