Verpflichtender Umtausch für alte Führerscheine in die neue EU Fahrerlaubnis

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Last Updated on 22. September 2021 by MartinGrebe

Die Fahrerlaubnis wird auch nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist nicht ungültig. Lediglich das Führerscheindokument entspricht nicht mehr der von der EU vorgeschriebenen Form und verliert damit seine Gültigkeit.

Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.02.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Dies wird, zunächst nach Geburtsjahr gestaffelt, in den nächsten Jahren geschehen.

Bis zum 19.01.2022 müssen alle Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Es handelt sich hierbei lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokumentes, die Fahrerlaubnis verliert nicht an Gültigkeit.

Sollten Sie zu dem genannten Personenkreis gehören, bitten wir Sie darum im Laufe des Jahres, spätestens bis zum 19.01.2022, einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde für den Umtausch zu vereinbaren.

Weitere Informationen zum Umtausch, sowie die jeweiligen Umtauschdaten finden Sie auf unserer Homepage www.marburg-biedenkopf.de/fuehrerscheinumtausch.

Zum Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bitte einen Termin über das Online-Portal unter https://termin.marburg-biedenkopf.de.

Tabelle mit den amtlich festgelegten Umtauschfristen:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
  1. Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Antragstellung ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Termine können über das Online-Terminportal unter https://termin.marburg-biedenkopf.de gebucht werden.
  2. Es sollen möglichst auch nur die Personen zum Umtauschen kommen, die gerade fristenmäßig betroffen sind. Nur so können lange Wartezeiten und eine terminliche Überbelastung der Fahrerlaubnisbehörde vermieden werden.
  3. Für weitere Fragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises gerne zur Verfügung.
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