Last Updated on 22. September 2021 by MartinGrebe
Die Fahrerlaubnis wird auch nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist nicht ungültig. Lediglich das Führerscheindokument entspricht nicht mehr der von der EU vorgeschriebenen Form und verliert damit seine Gültigkeit.
Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.02.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Dies wird, zunächst nach Geburtsjahr gestaffelt, in den nächsten Jahren geschehen.
Bis zum 19.01.2022 müssen alle Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Es handelt sich hierbei lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokumentes, die Fahrerlaubnis verliert nicht an Gültigkeit.
Sollten Sie zu dem genannten Personenkreis gehören, bitten wir Sie darum im Laufe des Jahres, spätestens bis zum 19.01.2022, einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde für den Umtausch zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Umtausch, sowie die jeweiligen Umtauschdaten finden Sie auf unserer Homepage www.marburg-biedenkopf.de/fuehrerscheinumtausch.
Zum Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bitte einen Termin über das Online-Portal unter https://termin.marburg-biedenkopf.de.
Tabelle mit den amtlich festgelegten Umtauschfristen:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
- Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Antragstellung ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Termine können über das Online-Terminportal unter https://termin.marburg-biedenkopf.de gebucht werden.
- Es sollen möglichst auch nur die Personen zum Umtauschen kommen, die gerade fristenmäßig betroffen sind. Nur so können lange Wartezeiten und eine terminliche Überbelastung der Fahrerlaubnisbehörde vermieden werden.
- Für weitere Fragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises gerne zur Verfügung.
Diese Beiträge könnten Sie vielleicht auch interessieren:
Kommunalwahlen im Lande Hessen vom 06. März 2016; Beka...August 23, 2018
Ortsrecht der Gemeinde Fronhausen Gebührenordnung ...Dezember 17, 2020
Lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Absinken de...Januar 25, 2021
am 14.08.2019 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr i...Juli 11, 2019
Beim diesjährigen Puppentheater im Bürgerhaus erwartet ...November 14, 2022
Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Mittelhessis...April 6, 2017