Last Updated on 13. September 2021 by MartinGrebe
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie ist nach wie vor davon auszugehen. dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 26. September stattfindenden Wahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag so gering wie möglich zu halten. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
– Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung (mind. OP-Maske) zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.
– Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
– Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
– Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlräumen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
– Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt: Herr Grebe (Tel.: 0 64 26 / 92 83 11).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt der Gemeinde Fronhausen
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